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Wichtige J-2 Visa-Informationen für Angehörige |Beantragung des Visums |Wichtige Dokumente |Versicherungsinformationen |Kulturkompass |Häufig gestellte Fragen

Wichtige J-2 Visa-Informationen für Angehörige

Wenn Sie der Ehepartner oder ein Kind (unter 21 Jahren) eines J-1 Visumantragstellers sind, können Sie sich qualifizieren, dem J-1 Inhaber in den U.S. als J-2-Abhängiger nachzuziehen. Damit InterExchange Ihre Unterlagen bearbeiten und das J-2 Visum ausstellen kann, benötigen wir die folgenden Dokumente:

  • Unterschriebene J-2-Abhängigen-Visum-Sponsoring-Vereinbarung für alle Angehörigen über 18 Jahre

  • Kopie Ihres gültigen Reisepasses

  • Biografische Angaben, einschließlich Ihrer Beziehung zum J-1-Antragsteller, Kontaktperson für Notfälle und E-Mail-Adresse

  • Vollständige Zahlung der Gebühr für abhängige Personen und der Versicherungsgebühr für jede abhängige Person. Lesen Sie mehr über die Gebühren

Bitte beachten Sie, dass die Beantragung und die Ankunft des J-1-Inhabers in den USA zwar unser Genehmigungsverfahren beschleunigt, es aber möglich ist, dass Angehörige eine Förderung erhalten, nachdem ein J-1-Inhaber bereits genehmigt wurde und in den USA angekommen ist.

Beantragung des Visums

Schritt 1: Vereinbaren Sie einen Termin für Ihr J-2-Visum und erscheinen Sie dort.

  • Wenn Sie Ihr Visum zusammen mit dem Inhaber des J-1-Visums beantragen, können Sie Ihre Termine gemeinsam vereinbaren.

  • Wenn Sie Ihr Visum getrennt vom Inhaber des J-1-Visums beantragen, vereinbaren Sie Ihren eigenen Termin mit der Botschaft/dem Konsulat.

  • Die Termin- und Antragsverfahren variieren je nach Botschaft/Konsulat. Lesen Sie daher die Anweisungen zur Terminvereinbarung auf der Website der Botschaft/des Konsulats, bei der/dem Sie einen Antrag stellen möchten.

  • Kanadische Staatsbürger sind von einem Besuch der Botschaft/des Konsulats befreit und benötigen kein J-2-Visum, um über die Grenze in die USA einzureisen.Allerdings müssen Sie an der Grenze Ihr DS-2019-Formular und den Nachweis der SEVIS-Zahlung vorlegen.

HINWEIS: Zu bestimmten Zeiten des Jahres sind die Wartezeiten länger und es kann sein, dass Sie vor dem vorgeschlagenen Starttermin keinen Termin bekommen. Sollte dies der Fall sein, setzen Sie sich bitte umgehend mit InterExchange in Verbindung, um uns mitzuteilen, dass sich Ihre Ankunft verzögern wird.

Schritt 2: Überprüfen und unterschreiben Sie Ihr J-2 DS-2019 Formular.

Das DS-2019 Formular ist kein Visumantrag oder ein J-2 Visum. Stattdessen bescheinigt es Ihre Berechtigung und erlaubt Ihnen, ein J-2-Visum zu beantragen.

  • Lesen Sie beide Seiten des DS-2019-Formulars und überprüfen Sie die Informationen (z. B. Ihren Namen, Daten usw.) sorgfältig. Fehler in diesem Formular können zu einer Ablehnung des Visums führen. Bitte informieren Sie InterExchange Career Training USA sofort, wenn Sie Fehler entdecken.

  • Lesen Sie die Anweisungen auf der Rückseite des Formulars und unterschreiben Sie unten auf Seite 1, um die auf Seite 2 aufgeführten Bedingungen zu akzeptieren. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich ausdrücklich mit den Programmbedingungen einverstanden.

  • Als Teilnehmer an diesem Programm sind Sie dafür verantwortlich, die Gesetze der Bundes-, Landes- und Kommunalregierungen der Vereinigten Staaten sowie die von InterExchange, Ihrem Programmsponsor, aufgestellten Regeln und Vorschriften einzuhalten.

  • Bewahren Sie Ihr DS-2019-Formular während des gesamten Visumsprozesses und Ihres Aufenthalts in den USA in gutem Zustand auf.

Schritt 3: Füllen Sie Ihren J-2-Visumantrag aus und stellen Sie die erforderlichen Dokumente und Zahlungen zusammen.

  • Befolgen Sie sorgfältig die Anweisungen zur Beantragung des Visums auf der Website der Botschaft/des Konsulats Ihres Heimatlandes.

  • Füllen Sie alle erforderlichen Antragsformulare aus und stellen Sie alle zusätzlichen Unterlagen zusammen (z. B. Nachweis der Verbindung zum Heimatland, Nachweis ausreichender Mittel, Fotos usw.). Außerdem benötigen Sie Ihr DS-2019 und Ihre SEVIS-Nummer.

  • Ihre SEVIS-Nummer ist einmalig und unterscheidet sich von der SEVIS-Nummer des J-1-Visuminhabers.

  • Sichern Sie sich Kopien der ausgefüllten Antragsunterlagen, bevor Sie sie bei der Botschaft/dem Konsulat einreichen.

HINWEIS: Obwohl J-1-Visuminhaber eine SEVIS-Gebühr zahlen müssen, ist dies für J-2-Visuminhaber nicht erforderlich. InterExchange zahlt die SEVIS-Gebühr des J-1-Visuminhabers, und die Zahlungsbestätigung wird dem J-1-Visuminhaber bei Genehmigung des Visumsponsorings zugesandt. Als Antragsteller für ein J-2-Visum müssen Sie bei der Beantragung Ihres Visums dennoch einen Zahlungsnachweis erbringen, indem Sie eine Kopie der von InterExchange zugesandten SEVIS-Zahlungsbestätigung mitbringen. Bitte denken Sie daran, dass weitere Gebühren anfallen können; informieren Sie sich über die genauen Beträge, die von Ihrer Botschaft/Ihrem Konsulat verlangt werden.

Schritt 4: Beantragen Sie Ihr J-2-Visum bei Ihrer US-Botschaft/Ihrem Konsulat und führen Sie ein Interview.

Bei der Botschaft/dem Konsulat sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Your signed DS-2019 Form

  • Your passport (valid for at least six months beyond the end date on your DS-2019 Form)

  • All J-2 Visa application forms required by your embassy/consulate

  • Any supporting materials or information required by your embassy/consulate

Step 5: Receive your J-2 Visa.

  • If your J-2 Visa is granted, the embassy/consulate will put the visa sticker in your passport and return it along with your DS-2019 form to you.

  • If you are denied a visa, please contact InterExchange immediately to discuss your options for reapplying.

    • In many cases you will be able to reapply and will simply need to bring information that you did not have during your first attempt.

    • Be sure to contact us so that we can help you decide if reapplying is a good idea and amend your program dates, if necessary.

Important Documents

The DS-2019 Form

The DS-2019 Form is a U.S. Government document that permits you to apply for a J-2 Visa at the U.S. Embassy in your home country.

The DS-2019 Form:

  • Serves as proof of sponsorship for your J-2 Visa.

  • Identifies InterExchange as your program sponsor.

  • Describes the purpose of the program, which is intended for the J-1 holder to intern in the U.S., while you accompany them as a dependent spouse or a child (under 21 years of age).

  • States the time period that you are legally permitted to remain in the U.S.

J-2 Visa
  • The J-2 Visa is a sticker that is added to your passport by a U.S. Embassy or Consulate in your home country.

  • The J-2 Visa allows you to enter the U.S. when you present it with your DS-2019 Form at U.S. Customs & Border Protection (CBP) upon arrival.

  • You cannot obtain a J-2 Visa stamp within the U.S.; it must be obtained in your home country. It is generally valid for one, two, or multiple entries into the U.S.

  • The J-2 Visa has an expiration date, which may or may not be the same as the date on your DS-2019 Form.

I-94
  • The I-94 record is your U.S. Arrival/Departure record. If you are coming to the U.S. by air or sea, your arrival will be recorded electronically by CBP.

  • You can access and print your electronic arrival record I-94 record. Diese gedruckte Kopie bewahren Sie zusammen mit anderen wichtigen Dokumenten wie Ihrem DS-2019-Formular und Ihrem J-2-Visum auf.

  • Besucher, die über eine Landgrenze in die USA kommen (am häufigsten bei kanadischen oder mexikanischen Teilnehmern), erhalten vom CBP-Beamten bei der Einreise in die USA einen I-94-Datensatz in Papierform. Wenn Sie einen I-94-Datensatz in Papierform erhalten, müssen Sie diesen bei der Ausreise aus den USA aushändigen.

Beschäftigungsgenehmigung
  • J-2-Teilnehmer sind berechtigt, in den Vereinigten Staaten zu arbeiten, müssen jedoch zunächst beim U.S. Citizenship and Immigration Services (USCIS) eine Arbeitsgenehmigung beantragen.

  • Um eine Arbeitsgenehmigung zu erhalten, müssen Sie nachweisen, dass die von Ihnen ausgeübte Tätigkeit nicht dazu dient, den J-1-Inhaber zu unterstützen. Eine Anleitung dazu finden Sie auf der USCIS-Website.

Sozialversicherungsnummer
  • Wenn Ihre Beschäftigungsgenehmigung genehmigt wird, können Sie eine Sozialversicherungsnummer beantragen, eine einmalige neunstellige Nummer, die Ihr US-Arbeitgeber benötigt, um Sie auf seine Gehaltsliste zu setzen.

  • Sollten Sie zu einem späteren Zeitpunkt in die USA einreisen, um dort zu arbeiten oder zu studieren, bleibt Ihre Sozialversicherungsnummer gültig. Bewahren Sie daher Ihre Nummer und Ihre Karte an einem sicheren Ort auf.

  • SCHÜTZEN SIE IHRE PERSÖNLICHEN UND VERTRAULICHEN DATEN: Ihre Sozialversicherungsnummer gehört nur Ihnen. Erlauben Sie anderen nicht, Ihre Nummer zu verwenden. Bewahren Sie Ihre Nummer an einem sicheren Ort auf, falls Ihre Karte verloren geht oder gestohlen wird. Schützen Sie sowohl Ihre Karte als auch Ihre Nummer, um Missbrauch vorzubeugen.

Hinweis: Sie haben keinen Anspruch auf eine Sozialversicherungsnummer, wenn Sie nicht zuerst eine Beschäftigungsgenehmigung beantragen. Wenn Sie bereits eine Sozialversicherungsnummer haben, dürfen Sie mit einem J-2-Visum nicht in den USA arbeiten, ohne vorher eine Beschäftigungsgenehmigung zu beantragen.

Informationen zur Versicherung

  • InterExchange bietet J-1- und J-2-Visumsinhabern den gleichen Versicherungsschutz. Einzelheiten zur Versicherung finden Sie auf unserer Seite mit Versicherungsinformationen. Die aktuellsten Informationen finden Sie auf unserer Website.

  • J-2-Visumsinhaber müssen für ihren gesamten Aufenthalt versichert sein und im Voraus eine Versicherung für die Anzahl der Monate abschließen, die sie sich in den USA aufhalten werden.

  • Wenn Sie vor dem auf Ihrem DS-2019-Formular angegebenen Anfangsdatum ankommen, müssen Sie eine zusätzliche Versicherung abschließen, um sicherzustellen, dass Sie während dieses Zeitraums versichert sind. InterExchange wird Ihre Versicherung bei Ihrer Ankunft in den USA bestellen, und Sie werden innerhalb von etwa zwei bis drei Tagen nach Ihrer Ankunft eine Versicherungskarte erhalten.

  • Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nicht um eine Krankenversicherung handelt, sondern um eine Unfall- und Krankenversicherung. Die Krankenversicherung ist umfassend und umfasst vorbeugende Maßnahmen und regelmäßige Kontrolluntersuchungen sowie die Behandlung von Vorerkrankungen und laufenden Krankheiten. Die Unfall- und Krankenversicherung hingegen deckt lediglich Unfälle und unerwartete Krankheiten ab.

    • Wenn Sie eine regelmäßige, kontinuierliche Behandlung benötigen, müssen Sie sicherstellen, dass Sie zusätzlich zu der von InterExchange angebotenen Unfall- und Krankenversicherung eine zweite Krankenversicherung abschließen.

    • Gleichermaßen sollten Sie bei einer andauernden Krankheit, für die Sie eine umfangreichere Behandlung benötigen, in Betracht ziehen, Ihr Programm vorübergehend zu unterbrechen, um sich zu Hause behandeln zu lassen. Wenn Ihre Krankheit schwerwiegend ist, sollten Sie außerdem in Erwägung ziehen, vorzeitig nach Hause zurückzukehren, um in Ihrem Heimatland eine kostengünstigere Behandlung zu erhalten.

Kulturkompass

  • Weitere Informationen zu kulturellen Aktivitäten, Transportmöglichkeiten, Unterkünften und vielem mehr in Ihrer Gastgemeinde finden Sie im Kulturkompass, indem Sie nach Ihrer Region suchen.

  • Dieser deckt jeden US-Bundesstaat und jedes Territorium mit spezifischen Informationen für die meisten größeren Städte ab.

Häufig gestellte Fragen

Welche Dokumente benötigt InterExchange, um meinen Antrag auf ein J-2 Visumsponsoring zu prüfen?

Wir benötigen eine Kopie Ihres Reisepasses, Ihre Beziehung zum J-1-Inhaber, Kontaktinformationen und andere biologische Angaben, um das Visumsponsoring zu übernehmen. Wenn Sie über 18 Jahre alt sind, müssen Sie außerdem die J-2 Dependent Visa Sponsorship Agreement von InterExchange unterschreiben und zurücksenden.

Ist es erforderlich, dass der J-2-Inhaber gleichzeitig mit dem J-1-Inhaber ein Visum beantragt?

Die gemeinsame Beantragung eines Visums macht das Visumverfahren für die Angehörigen wahrscheinlich einfacher. J-2 Antragsteller können jedoch nach dem J-1 Antragsteller ein Visum beantragen. Bitte beachten Sie, dass je nach Botschaft/Konsulat zusätzliche Gebühren für getrennte Interviews anfallen können.

Ist es erforderlich, dass der J-2-Inhaber zur gleichen Zeit wie der J-1-Inhaber einreist?

Die meisten Familienmitglieder entscheiden sich dafür, gemeinsam einzureisen, aber J-2-Inhaber können ein Visum beantragen und/oder getrennt in die USA reisen, solange sie ein gültiges DS-2019 und J-2-Visum haben. J-2-Visumsinhaber dürfen jedoch nicht vor dem J-1-Visumsinhaber in die USA einreisen.

Wie lange darf ich in den USA bleiben?

Die Dauer Ihres Programms richtet sich nach den Programmdaten des J-1-Inhabers. Die Daten auf Ihrem DS-2019 stimmen mit den Daten auf dem DS-2019 des J-1-Inhabers überein.

Gleich wie J-1-Teilnehmer haben die meisten J-2-Inhaber Anspruch auf eine 30-tägige Schonfrist, um ihre Angelegenheiten zu regeln und innerhalb der USA zu reisen, nachdem ihr Programm beendet ist. Diese Frist beginnt am Tag nach dem Datum des Programmendes auf Ihrem DS-2019-Formular. Sie müssen die USA bis zum 30. Tag Ihrer Gnadenfrist verlassen, um Ihren Status zu behalten.

Um festzustellen, ob Ihnen eine Gnadenfrist gewährt wurde, vergewissern Sie sich, dass auf dem Ankunftsstempel in Ihrem Reisepass „D/S“ steht. Das bedeutet „Dauer des Status“, d. h. Ihre Programmdaten plus 30 Tage. Steht auf Ihrem Ankunftsstempel nicht „D/S“, sondern ein Datum, müssen Sie die USA bis zu diesem Datum verlassen, auch wenn es vor dem Enddatum Ihres Programms liegt.

Dürfen J-2-Inhaber arbeiten?

J-2-Inhaber dürfen nur arbeiten, wenn sie zuvor vom USCIS eine Arbeitsgenehmigung erhalten haben. Um sich für eine Arbeitsgenehmigung zu qualifizieren, müssen Sie nachweisen, dass die von Ihnen ausgeübte Tätigkeit nicht dem Unterhalt des J-1-Inhabers dient. Eine Anleitung dazu finden Sie auf der Website der USCIS.

Dürfen J-2-Inhaber eine Schule besuchen?

J-2-Visuminhaber dürfen in den Vereinigten Staaten eine Schule besuchen. Bitte erkundigen Sie sich bei der jeweiligen Schule nach den Voraussetzungen für die Einschreibung.

Was muss ich tun, wenn ich außerhalb der USA reisen muss?

Wenn Sie planen, während Ihres Programms außerhalb der USA zu reisen, müssen Sie Ihr DS-2019-Formular vor Ihrer Abreise bei InterExchange Career Training USA einreichen, um eine Reisebestätigung zu erhalten. Wenn Sie die Unterschrift für die Reisebestätigung nicht einholen, kann dies dazu führen, dass Sie zusätzlich befragt werden oder dass Ihnen bei Ihrer Rückkehr die Einreise in die USA verweigert wird. Die Unterschrift ist sechs Monate lang gültig. Wenn Sie also innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten mehrmals reisen, müssen Sie Ihr Formular nicht jedes Mal unterschreiben lassen. Nach Ablauf der sechs Monate müssen Sie das Formular jedoch erneut unterschreiben lassen, bevor Sie die USA verlassen.

Sie können Ihr DS-2019-Formular per Post an uns schicken oder in unser Büro kommen, wenn Sie sich in New York City befinden. Wenn Sie das Formular per Post schicken, legen Sie bitte einen adressierten Umschlag mit der Adresse bei, an die Sie das Formular zurücksenden möchten. Wenn Sie das Formular per Expressversand zurückschicken möchten, müssen Sie außerdem die Expressversandgebühr in Höhe von 20 $ entrichten, bevor Sie uns das Formular zusenden.

Um sicherzustellen, dass es keine Verzögerungen bei der Einholung einer Unterschrift gibt, empfehlen wir Ihnen, uns das Formular zwei bis drei Wochen vor dem geplanten Reisetermin zuzusenden. Wenn Sie zur Unterzeichnung ins InterExchange-Büro kommen, müssen Sie im Voraus einen Termin vereinbaren.

Bei internationalen Reisen sollten Sie auch die folgenden Tipps beachten, um den Grenzübertritt zu erleichtern und Ihre Sicherheit zu gewährleisten:

  • Bewahren Sie Ihr DS-2019-Formular immer zusammen mit Ihrem Reisepass an einem sicheren Ort auf.
  • Vergewissern Sie sich, dass Ihr Visum ein „M“-Visum für die mehrfache Einreise ist. Wenn eine bestimmte Anzahl von Einreisen angegeben ist, ist dies die Anzahl der Einreisen, die Sie mit diesem Visum vornehmen dürfen. Wenn Sie kein Visum für die mehrfache Einreise haben, benötigen Sie für die erneute Einreise in die USA ein neues Visum.

Kann ich ohne den J-1-Inhaber außerhalb der USA reisen?

Ja, es steht Ihnen frei, auf eigene Faust außerhalb der USA zu reisen, sobald Sie eine Unterschrift zur Reisebestätigung erhalten haben. Denken Sie daran, alle Ihre Dokumente mitzunehmen und InterExchange bei jeder Reise zu informieren.

Kann ich in den USA bleiben, wenn der J-1-Inhaber ausreist?

Nein, Sie müssen nach Hause zurückkehren, wenn der J-1-Inhaber kein Programm mehr in den USA absolviert. Auch ehemalige Ehepartner können den J-2-Status nach einer Scheidung vom J-1-Inhaber nicht beibehalten.

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