CC0

Sie benutzen ein Werkzeug, um Ihr eigenes Werk weltweit von Urheberrechtsbeschränkungen zu befreien. Sie können dieses Werkzeug auch dann verwenden, wenn Ihr Werk in einigen Ländern urheberrechtsfrei ist, wenn Sie sicherstellen wollen, dass es überall frei ist. Dies kann der Fall sein, wenn Sie als Museum oder Bibliothek ein gemeinfreies Werk vervielfältigen und der Öffentlichkeit deutlich machen wollen, dass Sie kein Urheberrecht an Ihrer digitalen Kopie beanspruchen. Creative Commons empfiehlt dieses Werkzeug nicht für Werke, die bereits weltweit gemeinfrei sind. Verwenden Sie stattdessen die Public Domain Mark für solche Werke.

Mit CC0 können Sie auf alle Urheberrechte und verwandte oder benachbarte Rechte verzichten, die Sie in allen Rechtsordnungen weltweit haben, wie z. B. Ihre moralischen Rechte (soweit sie verzichtbar sind), Ihre Rechte auf Öffentlichkeit oder Privatsphäre, Ihre Rechte zum Schutz vor unlauterem Wettbewerb sowie Datenbankrechte und Rechte zum Schutz der Entnahme, Verbreitung und Wiederverwendung von Daten.

Bedenken Sie, dass Sie nicht auf Rechte an einem Werk verzichten können, das Sie nicht besitzen, es sei denn, Sie haben die Erlaubnis des Eigentümers. Um die Rechte Dritter nicht zu verletzen, sollten Sie Ihren Rechtsberater konsultieren, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie alle Rechte haben, die Sie für die Verbreitung des Werks benötigen.

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nicht um einen Registrierungsprozess handelt und Creative Commons keine der von Ihnen eingegebenen Informationen speichert oder aufbewahrt. Dieses Tool führt Sie durch den Prozess der Erzeugung von HTML mit eingebetteten Metadaten, um Ihr Werk als unter CC0 verfügbar zu kennzeichnen. Ihr Werk wird erst dann mit CC0 in Verbindung gebracht oder unter CC0 verfügbar gemacht, wenn Sie es als solches markiert veröffentlichen.

Weitere Informationen finden Sie ab „

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