Diese FAQs enthalten Informationen, mit denen Sie sich vertraut machen sollten, bevor Sie CC0 nutzen. Die nachstehenden Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit – sie decken möglicherweise wichtige Fragen, die Sie betreffen, nicht ab.
Die FAQ sollen unsere bestehenden FAQ ergänzen, nicht ersetzen. Wir empfehlen Ihnen, diese FAQs sowie unsere Liste der zu beachtenden Punkte durchzulesen, bevor Sie CC0 oder eines unserer anderen rechtlichen Tools oder Lizenzen verwenden. Sie sollten auch den CC0-Rechtskodex sorgfältig lesen und verstehen, was er bedeutet, bevor Sie ihn auf Ihr Werk anwenden oder ein CC0-geschütztes Werk verwenden.
Bitte beachten Sie: Creative Commons bietet keine Rechtsberatung an. Die nachstehenden Informationen sind kein Ersatz für eine Rechtsberatung und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Bitte wenden Sie sich an Ihren eigenen Rechtsberater, wenn Sie Fragen oder Bedenken zu den folgenden Informationen, zu CC0 oder zu Creative-Commons-Lizenzen und -Werkzeugen im Allgemeinen haben.
- Fragen zu CC0 im Allgemeinen
- Was ist CC0?
- Wie funktioniert das?
- Was ist der Unterschied zwischen CC0 und der Public Domain Mark („PDM“)?
- Fragen für diejenigen, die darüber nachdenken, CC0 für ihr(e) Werk(e) zu verwenden?
- Wer kann CC0 verwenden?
- Wie wende ich CC0 auf mein Werk an?
- Welche Vorteile hat es, die von der CC0-Auswahl angeforderten Informationen einzubeziehen?
- Kann ich CC0 auf Computersoftware anwenden? Wenn ja, gibt es eine empfohlene Implementierung?
- Verlangt CC0 von anderen, die meine Arbeit verwenden, dass sie mir die Urheberschaft mitteilen?
- Welche Rechte gebe ich auf, wenn ich CC0 verwende?
- Was sind verwandte Schutzrechte?
- Was sind Datenbankrechte?
- Kann ich kontrollieren, wie meine Arbeit verwendet wird, wenn ich sie unter CC0 veröffentliche?
- Wirkt sich die Verwendung von CC0 auf meine Fähigkeit aus, Garantien auszuschließen?
- Fragen für diejenigen, die ein CC0-geschütztes Werk verwenden möchten
- Kann jeder ein Werk verwenden, das unter CC0 verbreitet wird?
- Muss ich die Person nennen, die CC0 auf ihr Werk angewandt hat?
- Warum geben einige Werke die Gerichtsbarkeit an, in der das Werk veröffentlicht wird?
- Welche Rechte brauche ich, um ein CC0-Werk zu nutzen?
- Wie kann ich sicher sein, dass ich alle Rechte habe, die ich für die Nutzung des Werks benötige?
Fragen zu CC0 im Allgemeinen
Was ist CC0?
Urheberrechtsgesetze und andere Gesetze auf der ganzen Welt erstrecken den Urheberrechtsschutz automatisch auf urheberrechtlich geschützte Werke und Datenbanken, unabhängig davon, ob der Autor oder Schöpfer diese Rechte wünscht oder nicht. CC0 gibt denjenigen, die auf diese Rechte verzichten wollen, die Möglichkeit, dies im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu tun. Sobald der Schöpfer oder ein späterer Eigentümer eines Werks CC0 auf ein Werk anwendet, gehört das Werk im Sinne des Urheberrechts nicht mehr ihm oder ihr. Jeder kann das Werk dann auf jede Art und Weise und zu jedem Zweck nutzen, auch zu kommerziellen Zwecken, vorbehaltlich anderer Gesetze und der Rechte, die andere an dem Werk haben oder wie das Werk genutzt wird. Stellen Sie sich CC0 als die Option „keine Rechte vorbehalten“ vor.
CC0 ist ein nützliches Instrument, um klarzustellen, dass Sie keine Urheberrechte an einem Werk irgendwo auf der Welt beanspruchen. Da die Urheberrechtsgesetze von Land zu Land unterschiedlich sind, kann es vorkommen, dass Ihnen in Ländern, die Ihnen nicht bekannt sind, automatisch ein Urheberrecht eingeräumt wird. Durch die Verwendung von CC0 signalisieren Sie der Öffentlichkeit, dass Sie auf solche Rechte verzichten.
Wie funktioniert das?
Eine Person, die CC0 verwendet (im Gesetzbuch als „affirmer“ bezeichnet), widmet ein Werk der Public Domain, indem sie auf alle ihre Urheberrechte und gegebenenfalls auf benachbarte und verwandte Rechte an einem Werk verzichtet, und zwar im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang. Wenn der Verzicht aus irgendeinem Grund nicht wirksam ist, wirkt CC0 wie eine Lizenz des Urhebers, die der Öffentlichkeit eine bedingungslose, unwiderrufliche, nicht ausschließliche und gebührenfreie Lizenz zur Nutzung des Werks für jeden Zweck gewährt.
Was ist der Unterschied zwischen CC0 und der Public Domain Mark („PDM“)?
CC0 und PDM unterscheiden sich in wichtigen Punkten und haben unterschiedliche Zwecke. CC0 ist nur für die Verwendung durch Urheber oder Inhaber von Urheberrechten und verwandten oder angrenzenden Rechten (einschließlich Datenbankrechten sui generis) in Verbindung mit Werken bestimmt, die in einer oder mehreren Rechtsordnungen noch unter diese Rechte fallen. PDM hingegen kann von jedermann genutzt werden und ist für die Verwendung mit Werken gedacht, die bereits weltweit frei von bekannten Urheberrechtsbeschränkungen sind. Die Werkzeuge unterscheiden sich auch in ihrer Wirkung, wenn sie auf ein Werk angewendet werden. CC0 ist rechtlich wirksam in dem Sinne, dass es bei seiner Anwendung den Urheberrechtsstatus des Werks ändert und damit alle Urheberrechte und verwandten oder benachbarten Rechte weltweit aufhebt. PDM ist in keiner Weise rechtswirksam – es soll als Kennzeichnung eines Werks dienen, das bereits frei von bekannten Urheberrechtsbeschränkungen ist.
Lesen Sie eine Tabelle, in der die Eigenschaften von CC0 und PDM verglichen werden, und erfahren Sie mehr über die Public Domain Mark.
Fragen für diejenigen, die darüber nachdenken, CC0 für ihr(e) Werk(e) zu verwenden?
Wer kann CC0 verwenden?
Jeder, der das Urheberrecht und verwandte Rechte (z. B. Datenbankrechte) an einem Werk irgendwo auf der Welt besitzt oder besitzen könnte, kann CC0 verwenden, um diese Rechte aufzugeben. Aber bitte seien Sie vorsichtig. CC0 ist eine Einbahnstraße. Sobald Sie CC0 auf Ihr Werk anwenden, können Sie es sich später nicht anders überlegen und erneut Urheber- oder Datenbankrechte an dem Werk geltend machen. In manchen Fällen ist es schwer zu entscheiden, ob etwas urheberrechtlich geschützt werden kann (z. B. eine Datenbank mit überwiegend sachlichen Daten). Selbst dann kann CC0 eine nützliche Methode sein, um anderen zu versichern, dass Sie sich verpflichtet haben, auf einen möglichen Urheberrechtsschutz zu verzichten.
Auch wenn Sie unter CC0 keine Garantien für das Urheberrecht abgeben, sollten Sie bedenken, dass Sie immer noch gegenüber Dritten, die möglicherweise Rechte an Ihrem Werk haben, verantwortlich sind, wenn Sie das Werk verbreiten. Wenn Ihr Werk beispielsweise ein Werk einer anderen Person enthält, das unter einer CC-Attribution-Lizenz zur Verfügung gestellt wurde, müssen Sie dieses Werk gesondert ausweisen, den Urheber nennen und die Lizenz angeben. Auch bei allen anderen Lizenzen müssen Sie sich vor der Verbreitung des Werks vergewissern, dass Sie die Bestimmungen einhalten. Wenn Sie keine Erlaubnis haben, ein Werk zu verbreiten, das jemand anderem gehört, müssen Sie natürlich die entsprechende Erlaubnis des Urheberrechtsinhabers einholen, bevor Sie CC0 verwenden.
Wie wende ich CC0 auf mein Werk an?
Unser Auswahlprogramm führt Sie durch den Prozess. Wenn Sie fertig sind, erhalten Sie einen HTML-Code, den Sie kopieren und in Ihre Website einfügen können. Bitte beachten Sie, dass es an Ihnen liegt, Ihr Werk unter CC0 zu veröffentlichen, indem Sie es auf Ihrer Website oder anderswo einstellen. Creative Commons veröffentlicht keine Werke und kann keine Verantwortung dafür übernehmen.
Welche Vorteile hat es, die von der CC0-Auswahl angeforderten Informationen einzubeziehen?
Alle Informationen, die Sie bei der Verwendung der Auswahl angeben, werden in den gerenderten CC0-Text des Werks und in den maschinenlesbaren Code aufgenommen. Potenzielle Nutzer Ihres Werks können diese Informationen dann nutzen, um mehr über Ihr Werk zu erfahren. Besonders wertvoll für potenzielle Nutzer ist der Gerichtsstand, von dem aus Sie das Werk unter CC0 anbieten, und wir ermutigen Sie, diese Informationen wann immer möglich anzugeben. Bitte denken Sie jedoch daran, dass die von Ihnen gewählte Gerichtsbarkeit keine Rechtswahl- oder Gerichtsstandsklausel ist (es gibt keine Rechtswahl- oder Gerichtsstandsklauseln in CC0).
Kann ich CC0 auf Computersoftware anwenden? Wenn ja, gibt es eine empfohlene Implementierung?
Ja, CC0 eignet sich dazu, Ihr Urheberrecht und die damit verbundenen Rechte an Computersoftware so weit wie gesetzlich möglich der Public Domain zu widmen. Im Gegensatz zu CC-Lizenzen, die nicht für Software verwendet werden sollten, ist CC0 mit vielen Softwarelizenzen, einschließlich der GPL, kompatibel. CC0 ist jedoch nicht von der Open-Source-Initiative genehmigt worden und beeinträchtigt weder die Lizenzierung noch anderweitig Ihre etwaigen Patentrechte. Sie sollten in Erwägung ziehen, eine genehmigte OSI-Lizenz zu verwenden, die dies anstelle von CC0 tut, z. B. GPL 3.0 oder Apache 2.0.
CC und die Free Software Foundation schlagen vor, dass Sie, wenn Sie sich entscheiden, CC0 auf Software anzuwenden, den folgenden Hinweis am Anfang jeder Datei einfügen:
<PROGRAMM-NAME><BESCHREIBUNG> Geschrieben in <JAHR> von <NAME DES AUTORS><E-Mail-Adresse des AUTORSMAIL ADDRESS> Soweit gesetzlich möglich, haben der/die Autor(en) alle Urheberrechte und verwandten und benachbarten Rechte an dieser Software weltweit der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Diese Software wird ohne jegliche Garantie verteilt. Sie sollten zusammen mit dieser Software eine Kopie der CC0 Public Domain Dedication erhalten haben. Falls nicht, siehe <http://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/>.
Es wird außerdem empfohlen, eine Datei mit dem Namen COPYING (oder COPYING.txt) zu erstellen, die den CC0-Legalcode im Klartext enthält.
Verlangt CC0 von anderen, die meine Arbeit verwenden, dass sie mir die Urheberschaft mitteilen?
Nein, und das ist ein großer Unterschied zwischen CC0 und unseren Lizenzen. Im Gegensatz zu unseren Lizenzen sind in CC0 keine Bedingungen enthalten. Wie alles, was gemeinfrei ist, kann es von anderen nach Belieben verwendet oder angepasst werden, ohne dass eine Namensnennung erforderlich ist. Das bedeutet jedoch nicht, dass Sie keine Namensnennung in Übereinstimmung mit den Normen und Standards der Gemeinschaft oder des Berufsstandes verlangen können.
Wenn Sie sich für CC0 entscheiden, sind die Forderungen nach Namensnennung nicht rechtlich bindend (d. h. als Bedingung für eine Urheberrechtslizenz), sondern können auf ethischen und beruflichen Normen beruhen, wie sie für die Wissenschaft gelten. Diese Normen können gut artikuliert und weit verbreitet sein und sich selbst kontrollieren, wie dies bei den Zitierstandards in der akademischen Gemeinschaft der Fall ist (die auf Ethik und beruflichem Ansehen, nicht auf rechtlichen Bedingungen beruhen). In einigen Fällen jedoch, wie bei neuen Technologien oder aufkommenden Disziplinen, erfordert die genaue Umsetzung dieser Normen in einem bestimmten Kontext eine weitere Konsensbildung und Artikulation.
Bitte nehmen Sie die 0 (Null) im Namen „CC0“ nicht wörtlich – kein Rechtsinstrument kann jemals alle urheberrechtlichen Interessen an einem Werk in jeder Gerichtsbarkeit beseitigen.
CC0 berührt zwei sehr wichtige Kategorien von Urheberrechten und verwandten Rechten nicht. Erstens berührt CC0, genau wie unsere Lizenzen, nicht die Rechte anderer Personen an dem Werk oder an der Art und Weise, wie es genutzt wird, wie z. B. das Recht auf Veröffentlichung oder das Recht auf Privatsphäre. Zweitens erlauben es die Gesetze einiger Länder nicht, dass Autoren und Urheberrechtsinhaber auf alle ihre eigenen Rechte verzichten, z. B. auf moralische Rechte. Wenn der Verzicht aus irgendeinem Grund nicht funktioniert, fungiert CC0 als freie öffentliche Lizenz, die einen Großteil der beabsichtigten Wirkung des Verzichts repliziert, obwohl manchmal sogar die Lizenzierung dieser Rechte nicht wirksam ist. Das ist von Land zu Land unterschiedlich.
Wir können zwar nicht sicher sein, dass alle Urheberrechte und verwandten Schutzrechte tatsächlich überall aufgegeben werden, aber wir sind zuversichtlich, dass Sie mit CC0 die rechtlichen Bindungen zwischen Ihnen und Ihrem Werk so weit wie möglich aufheben können.
Welche Rechte gebe ich auf, wenn ich CC0 verwende?
Sie geben Ihr Urheberrecht und Ihre verwandten Schutzrechte an einem Werk auf, einschließlich aller Datenbankrechte, die Sie möglicherweise haben. Sie verzichten auch auf Ihre eigenen Rechte auf Veröffentlichung und Privatsphäre. Wenn zum Beispiel Ihr Bild in dem Werk abgebildet ist, können Sie sich später nicht beschweren, dass jemand es unter Verletzung dieser Rechte verwendet. In anderen Ländern können Sie möglicherweise nicht auf alle Ihre Urheber- und verwandten Rechte verzichten. Moralische Rechte und unbekannte Rechte sind zwei Beispiele für Rechte, auf die man in manchen Ländern nur schwer verzichten kann. Wenn ein Verzicht nicht möglich ist, werden diese Rechte im gesetzlich zulässigen Umfang unter CC0 lizenziert, obwohl auch diese Rechte manchmal nicht im Voraus oder überhaupt nicht lizenziert werden können.
Was sind verwandte Schutzrechte?
Verwandte Schutzrechte bestehen aus einem Sammelsurium von Rechten, die zusätzlich zum traditionellen Urheberrecht gesetzlich gewährt werden. Ausübende Künstler, Tonträgerhersteller und Rundfunk- und Fernsehanstalten sind häufig Inhaber von verwandten Schutzrechten, zu denen Vertriebs-, Aufführungs- und/oder Verwertungsrechte gehören können. In einigen Ländern wird das Urheberrecht erweitert, um diese Rechte zu schützen; in anderen Ländern wird dieser Schutz durch ein separates Gesetz in Form von benachbarten oder verwandten Rechten gewährt.
Wenn Sie Ihre benachbarten Rechte mit CC0 aufgeben, haben Sie jedoch keinen Einfluss auf die Urheberrechte oder verwandten Rechte anderer. Wenn Sie beispielsweise CC0 auf eine Tonaufnahme anwenden, an der Sie das Urheberrecht besitzen, geben Sie Ihr ausschließliches Recht ab, diese Tonaufnahme digital aufzuführen. Die Verwendung von CC0 hat jedoch keinen Einfluss auf das Urheberrecht, das der Komponist der Musik gegebenenfalls besitzt. Benachbarte Rechte sind von Land zu Land unterschiedlich.
Was sind Datenbankrechte?
Datenbanken können Sachverhalte enthalten, die an sich nicht durch das Urheberrecht geschützt sind. Die Urheberrechtsgesetze einiger Länder decken jedoch das Design und die Struktur von Datenbanken ab, und einige Länder wie die Europäische Union haben spezielle Gesetze zum Schutz von Datenbanken erlassen, wenn diese nicht durch das geltende Urheberrecht geschützt sind. CC0 soll alle Urheberrechts- und Datenbankgesetze abdecken, so dass alle Rechte an Datenbanken, unabhängig davon, ob sie urheberrechtlich oder anderweitig geschützt sind, abgetreten werden.
Kann ich kontrollieren, wie meine Arbeit verwendet wird, wenn ich sie unter CC0 veröffentliche?
Nicht wirklich. CC0 soll bewirken, dass Werke gemeinfrei werden. Wie bei allem, was heute bereits gemeinfrei ist, kann jeder Ihr Werk für jeden Zweck verwenden, auch in einer Weise, die Sie vielleicht als unangenehm oder anstößig empfinden. Sie können auch Geld mit Ihrer Arbeit verdienen, und sie können Ihnen Anerkennung zollen oder auch nicht. Ein Aspekt, über den Sie jedoch die Kontrolle behalten, ist die Verwendung des Werks durch andere mit Ihren Marken. Mit CC0 geben Sie Ihre Markenrechte nicht auf. Wenn andere Ihre Marke mit einem Werk in Verbindung bringen wollen, das Sie unter CC0 verbreiten, müssen sie zuerst Ihre Erlaubnis einholen, wie es das Markenrecht vorschreibt.
Wenn Sie sich Sorgen darüber machen, wie Ihr Werk verwendet wird, wenn Sie rechtlich eine Namensnennung verlangen wollen oder wenn Sie nicht wollen, dass andere mit Ihrem Werk Geld verdienen, dann sollten Sie CC0 nicht verwenden und stattdessen eine unserer Lizenzen in Betracht ziehen.
CC0 besagt ganz klar, dass Marken- und Patentrechte des Urhebers nicht betroffen sind – CC0 erstreckt sich ausschließlich auf das Urheberrecht und verwandte und benachbarte Rechte, einschließlich Datenbankrechte. Markenrechte sind nicht betroffen, da Urheber, die CC0 nutzen, in der Lage sein sollten, die Qualität von Produkten zu schützen, die mit ihrer Marke verbunden sind (indem sie beispielsweise verhindern, dass ein späterer Nutzer des Werks andere zu der Annahme verleitet, dass das Werk in seiner späteren Nutzung und/oder Form mit dem Urheber verbunden ist oder von ihm unterstützt wird). Wenn es Ihnen also in erster Linie darum geht, die Qualität und Integrität von Produkten zu gewährleisten, die mit Ihrem Namen oder Ihrem Projekt in Verbindung gebracht werden, dann könnte die Marke in Kombination mit CC0 eine Option für Sie sein.
Patente sind grundsätzlich eine größere Herausforderung. Eines unserer Ziele bei Creative Commons ist es, die Nutzung und Verbreitung von Informationen in einer Weise zu fördern, die andere dazu ermutigt, darauf aufzubauen, manchmal auf überraschende und unerwartete Weise. Wir können dieses Ziel mit einer reinen Urheberrechtslösung erreichen, ohne die mit Patentrechten verbundenen Komplexitäten einzuführen. Außerdem wollten wir CC0 so einfach wie möglich halten, um den ursprünglichen Zielen des Projekts gerecht zu werden. Wir sind zu dem Schluss gekommen, dass die Vorteile der Aufnahme eines Patentverzichts die Nachteile deutlich überwiegen.
Wirkt sich die Verwendung von CC0 auf meine Fähigkeit aus, Garantien auszuschließen?
Nein. CC0 schließt ausdrücklich „Zusicherungen oder Garantien jeglicher Art“ aus (siehe 4(b)). Daran ändert auch der Verzicht von CC0 auf alle urheberrechtlichen Ansprüche nichts, soweit dies rechtlich möglich ist. Die Veräußerung eines Vermögenswerts (ob kostenlos oder nicht) beinhaltet häufig eine Erklärung des früheren Eigentümers über den Zustand des veräußerten Vermögenswerts, die besagt, dass der Eigentümer keine Verantwortung/Haftung für Dinge übernimmt, die schief gehen können, sobald der Vermögenswert nicht mehr ihm gehört. Wie bei der Abtretung eines Anspruchs auf eine Immobilie verzichtet der Urheberrechtsinhaber bei CC0 auf sein Recht, ohne weitere Verpflichtungen einzugehen, auch ohne Garantie.
Fragen für diejenigen, die ein CC0-geschütztes Werk verwenden möchten
Kann jeder ein Werk verwenden, das unter CC0 verbreitet wird?
Ja. CC0 schränkt nicht ein, wer ein CC0-geschütztes Werk nutzen kann. Sobald es unter CC0 gestellt ist, kann jeder das Werk auf jede Art und Weise und für jeden Zweck nutzen, einschließlich kommerzieller Zwecke, vorbehaltlich der Rechte, die andere an dem Werk oder seiner Nutzung haben, sowie vorbehaltlich anderer Gesetze oder Beschränkungen, die möglicherweise gelten.
Muss ich die Person nennen, die CC0 auf ihr Werk angewandt hat?
Nein, es gibt keine rechtliche Verpflichtung, den Urheber zu nennen, es wird nur erwartet, dass Sie dies freiwillig tun, wenn Sie dazu aufgefordert werden. Die CC0-Urkunde stellt einen HTML-Code zur Verfügung, den Sie kopieren und in Ihre Webseite einfügen können, um den Autor und das Werk zu zitieren, wenn der Urheber diese Informationen zur Verfügung gestellt hat.
Warum geben einige Werke die Gerichtsbarkeit an, in der das Werk veröffentlicht wird?
Die CC0-Lizenzauswahl bietet den Urhebern die Möglichkeit, die Gerichtsbarkeit anzugeben, in der das Werk angeboten wird. Diese Information wird in den gerenderten CC0-Text, der auf dem Werk platziert wird, sowie in den maschinenlesbaren Code aufgenommen.
Die Gerichtsbarkeit, von der aus das Werk angeboten wird, ist eine Tatsache, die den Nutzern hilft zu wissen, was sie mit einem CC0-Werk tun können und was nicht. Es gibt noch andere wichtige Fakten, die sich darauf auswirken, welche Rechte der Urheber abgibt und welche Rechte der Nutzer hat (ein anderer ist zum Beispiel der Standort des Nutzers), aber die Gerichtsbarkeit, von der aus das Werk angeboten wird, ist eine der wichtigsten Informationen, die den Nutzern hilft, ein CC0-Werk sinnvoll zu nutzen.
Sein Sie jedoch vorsichtig. Die Gerichtsbarkeit, wenn sie vom Anbietenden gewählt wird, ist keine Rechtswahl- oder Gerichtsstandsvereinbarung (es gibt keine Rechtswahl- oder Gerichtsstandsvereinbarungen in CC0). Sie sollte auch nicht als maßgebend für die Bestimmung der Rechte angesehen werden, die Sie als Nutzer des CC0-Werks haben. Sie ist nur eine von vielen Tatsachen (wenn sie vom Antragsteller richtig ausgewählt wurde), die Sie berücksichtigen sollten, bevor Sie ein der Öffentlichkeit zugängliches Werk unter CC0 verwenden. Unabhängig davon, ob der Urheber die Rechtsordnung angegeben hat, in der das Werk veröffentlicht wurde oder nicht, sollten Sie sich mit dem Urheber in Verbindung setzen, um mehr über das Werk zu erfahren, und Ihren eigenen Rechtsberater zu Ihren Rechten befragen.
Welche Rechte brauche ich, um ein CC0-Werk zu nutzen?
Das kommt darauf an. Wenn Sie die Marke des Urhebers verwenden möchten, müssen Sie zunächst eine Genehmigung einholen, da CC0 die Markenrechte nicht berührt. Möglicherweise müssen Sie auch die Erlaubnis anderer Personen einholen, die Rechte an dem Werk haben, z. B. das Recht auf Privatsphäre oder das Recht auf Veröffentlichung von Personen, deren Bild auf einem Foto oder in einem anderen Werk erscheint.
Wie kann ich sicher sein, dass ich alle Rechte habe, die ich für die Nutzung des Werks benötige?
CC0 enthält genau wie unsere Lizenzen einen Haftungsausschluss, so dass es keine Garantie dafür gibt, dass der Urheber (die Person, die CC0 auf das Werk angewandt hat) alle notwendigen Rechte hat, um die Erlaubnis für die Nutzung des CC0-geschützten Werks zu geben. Die Person, die CC0 auf ihr Werk anwendet, garantiert nichts, auch nicht, ob sie das Urheberrecht besitzt oder die Nutzung von Inhalten Dritter, auf denen ihr Werk basiert oder die sie einbezieht, genehmigt hat. Wenn Sie Zweifel haben, empfehlen wir Ihnen dringend, das Werk nicht zu verwenden, bevor Sie nicht alle Schritte und Vorsichtsmaßnahmen ergriffen haben, die Sie für notwendig halten, einschließlich der Kontaktaufnahme mit der Person, die CC0 auf das Werk angewendet hat, und der Konsultation eines Rechtsbeistands.