Cohabitation und Common Law Marriage in Illinois

Nicht jedes Paar ist gleich. Manche Paare wollen heiraten, andere sind vollkommen zufrieden damit, „inoffiziell“ zusammenzuleben und ihr Leben zu teilen. Aber das Gesetz zieht im Allgemeinen „verheiratet“ dem „Zusammenleben“ vor, und verheiratete Paare genießen gesetzliche Rechte, die unverheirateten Partnern nicht gewährt werden.

Einige Paare betrachten sich als verheiratet, ohne die Formalitäten zu erfüllen. Aber erkennt Illinois diese Art von Partnerschaft als Ehe an?

Anerkennt Illinois die „Common Law Marriage“ an?

Eine „Common Law Marriage“ liegt vor, wenn ein Paar über einen längeren Zeitraum zusammenlebt und sich gegenüber Familie, Freunden und Gemeinde als verheiratet ausgibt. Es gibt keine Zeremonie, und das Paar unterschreibt nie eine Heiratsurkunde.

Auch wenn Illinois seinen Bürgern nicht erlaubt, eine Ehe nach dem Gewohnheitsrecht zu schließen, erkennt es Ehen nach dem Gewohnheitsrecht an, die in anderen Staaten gültig geschlossen wurden. (Nach Angaben der National Conference of State Legislatures gestatten derzeit nur acht Bundesstaaten die Ehe nach bürgerlichem Recht, darunter Iowa und Kansas.)

Zieht ein bürgerlich verheiratetes Paar nach Illinois, hat es Anspruch auf den gleichen Schutz wie Paare, die in diesem Bundesstaat legal verheiratet sind. Das bedeutet, dass sich das Paar in Illinois scheiden lassen kann und ein Gericht das eheliche Vermögen aufteilen kann. Das Paar muss jedoch nachweisen, dass:

  • die Ehe nach dem Gewohnheitsrecht in dem Staat anerkannt wurde, in dem es „verheiratet“ gewesen zu sein behauptet;
  • die Anforderungen an eine Ehe nach dem Gewohnheitsrecht in diesem Staat erfüllt wurden; und
  • sie nicht bereits in einem anderen Staat geschieden wurden.

Welche Rechte haben unverheiratete Paare in Illinois?

Aber was ist mit unverheirateten Paaren, die in Illinois zusammenleben? Haben sie irgendwelche Rechte, wenn es nach einer Trennung zu Vermögensstreitigkeiten oder Sorgerechtsfragen kommt?

Im August 2016 hat der Oberste Gerichtshof von Illinois entschieden, dass unverheiratete Paare keinen Rechtsanspruch auf das Vermögen des anderen haben, wenn sie sich trennen. Das gilt selbst dann, wenn das Paar gemeinsame Kinder hat.

Die Beendigung einer langfristigen Beziehung kann kompliziert sein, auch ohne Kinder. Deshalb schließen manche Paare einen Konkubinatsvertrag ab.

Ein Konkubinatsvertrag ist einem Ehevertrag ähnlich. Es handelt sich um einen Vertrag zwischen zwei einwilligenden Erwachsenen, in dem sie regeln, wie sie ihre Finanzen zusammenlegen und ihr Vermögen aufteilen, falls die Beziehung nicht funktioniert. Beachten Sie jedoch, dass in einer Vereinbarung über das Zusammenleben nicht die Bedingungen für den Unterhalt der Kinder oder die Elternzeit festgelegt werden können, da diese von einem Gericht genehmigt werden müssen.

Ein erfahrener Anwalt kann Ihnen bei der Aushandlung einer Vereinbarung über das Zusammenleben helfen und auch bei der Durchsetzung der Bedingungen.

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