Die 1950er Jahre werden in der Indianerpolitik des Bundes als „Termination Era“ bezeichnet, weil der Kongress Maßnahmen ergriff, die darauf abzielten, die Verpflichtungen des Bundes gegenüber den Stämmen zu beenden. Die drei wichtigsten Instrumente, die die Bundesregierung zu diesem Zweck einsetzte, waren das Umsiedlungsprogramm des Bureau of Indian Affairs (BIA), die tatsächliche Auflösung einiger Stämme und die Ausweitung der staatlichen Gerichtsbarkeit auf das Indianerland durch das Gesetz Nr. 280.
Umsiedlungsprogramme: Die Umsiedlung von Menschen aus Reservaten und Dörfern in die urbanen Städte der USA zur Ausbildung und Beschäftigung wurde nach dem Zweiten Weltkrieg zu einem allgemeinen Trend. Der Indianerkommissar Glen Emmons startete 1948 das BIA Relocation Program. 1951 lobte der Abgeordnete Bartlett das Umsiedlungsprogramm für Alaska im Kongress und forderte dessen Ausweitung. Bis 1953 wurden 2.600 Umsiedlungen durchgeführt, und 1957 erreichten sie mit etwa 7.000 ihren Höhepunkt. Bis 1960 waren insgesamt 33.466 Indianer und Alaska-Ureinwohner umgesiedelt worden.
Beendigung des Stammesstatus: Der Kongress verabschiedete 1953 die House Concurrent Resolution 108 (HCR 108), in der gefordert wurde, die besonderen Bundesbeziehungen zu den Stämmen zu beenden und ihren Status als Stämme so schnell wie möglich aufzuheben. Mehr als 100 Stämme wurden im Rahmen dieser Politik aufgelöst, und über eine Million Hektar Land wurden aus dem Treuhandstatus entfernt. Einige Stämme haben später ihren Stammesstatus wiedererlangt, wie zum Beispiel der Menominee-Stamm in Wisconsin. In Alaska wurden keine Stämme im Rahmen dieser Politik aufgelöst.
Public Law 280: Public Law 280 (P.L. 280) war ein 1953 vom Kongress verabschiedetes Gesetz, das die staatliche Straf- und einige Zivilgerichtsbarkeit auf Indianerland in bestimmten Staaten ausweitete. In diesen Staaten übertrug P.L. 280 die Strafverfolgungsbefugnis des Bundes auf die Zuständigkeit der Bundesstaaten im Indianerland. Ohne P.L. 280 wurden diese Angelegenheiten entweder von den Stämmen und/oder den Bundesbehörden geregelt. P.L. 280 war ein Versuch der Bundesregierung, ihre Rolle in Indianerangelegenheiten zu reduzieren. Die Unzufriedenheit der Bundesstaaten mit dem Gesetz konzentrierte sich darauf, dass das Gesetz keine Mittel für ihre neuen Befugnisse zur Durchsetzung des Strafrechts im Indianerland vorsah. Die von P.L. 280 betroffenen Stämme sahen darin eine Untergrabung der Stammessouveränität, da es ihnen ohne Zustimmung oder gar Konsultation des Stammes auferlegt wurde. Das Gesetz 280 hat in den Bundesstaaten, in denen es gilt, zu großer Verwirrung über die Zuständigkeit geführt.
Das Gesetz 280 wurde auf Alaska angewendet, mit Ausnahme des Metlakatla Indianerreservats. Der Staat Alaska argumentierte viele Jahre lang, dass das Gesetz 280 die Zuständigkeit der Stämme beendete, aber die Gerichte haben stets entschieden, dass dies nicht der Fall war. Das Gesetz 280 hat die Zuständigkeit der Stämme in den Bundesstaaten, in denen es gilt, weder eingeschränkt noch geschmälert. Ein Großteil der Rechtsprechung der Stämme läuft jedoch gleichzeitig mit der des Staates, was bedeutet, dass sowohl die Staaten als auch die Stämme in vielen Angelegenheiten gemeinsam zuständig sind.
In Alaska gibt es nur wenig Indianerland, so dass die Anwendung von P.L. 280 vor Ort keine großen Auswirkungen hat. Die Strafverfolgungsbehörden des Bundesstaates Alaska werden weiterhin überall in Alaska, in den Dörfern und auf allen Arten von indianischem Land schwere Verbrechen verfolgen. Eine schädliche Auswirkung von P.L. 280 ist jedoch die Politik des Bureau of Indian Affairs, den Betrieb von Stammesgerichten in Staaten, in denen das Gesetz 280 gilt, nicht zu finanzieren, was den Zugang zur Justiz und zu juristischen Dienstleistungen verringert.