Generatoren werden in der Regel für Gebäude oder Strukturen installiert, die Notstromsysteme, gesetzlich vorgeschriebene Notstromsysteme oder optionale Notstromsysteme benötigen. Einige Generatoren befinden sich innerhalb des Gebäudes oder der Anlage, die sie versorgen; häufig sind sie jedoch im Freien aufgestellt. Sofern es sich nicht um kleine Generatoren handelt, die Abzweigstromkreise versorgen, handelt es sich bei den versorgten Leitern um Einspeisungen, und wenn sie sich außerhalb von Gebäuden oder Strukturen befinden, gelten die Anforderungen in NEC Artikel 225, insbesondere 225.31 bis 225.39. Abschnitt 250.32 gilt auch für die Abgangsleiter, die das Gebäude oder die Anlage versorgen.
Dauerhaft installierte Generatoren sind separate Stromquellen und werden oft als separat abgeleitete Systeme installiert, die in Artikel 100 definiert sind. Die Entscheidung, einen Generator als getrennt abgeleitetes System anzuschließen, wird durch die Art der für die Auslegung vorgesehenen Übertragungseinrichtung bestimmt. Im Anschluss an Abschnitt 250.30 findet sich ein wichtiger Hinweis, der die Beziehung zwischen dem Umschalter und den Erdungsanschlüssen für den Generator beschreibt. Erstens: Wenn ein Umschalter für einen Generator den geerdeten (in der Regel neutralen) Leiter schaltet, muss der Generator als separat abgeleitetes System in Übereinstimmung mit allen geltenden Anforderungen in 250.30(A) geerdet werden. Der Grund dafür ist, dass im normalen Strombetrieb der geerdete (neutrale) Leiter für die Last mit dem Erdungselektrodenleiter am Versorgungsnetz verbunden ist. Im Bereitschaftsmodus wird der geerdete (neutrale) Leiter für die Last auf die Generatorquelle umgeschaltet, die als separat abgeleitetes System geerdet ist. Das Ergebnis ist, dass das elektrische System in beiden Stellungen des Umschalters geerdet ist. Wenn der geerdete (neutrale) Leiter durch die Umschalteinrichtung nicht umgeschaltet wird, bleibt das Generatorsystem geerdet, wenn sich der Umschalter in der Normal- oder in der Bereitschaftsstellung befindet, und zwar über den Erdungselektrodenleiter am Verbraucher. Handelt es sich bei dem Generator um ein separat abgeleitetes System, das sich im Freien befindet, ist eine Erdungselektrodenverbindung am Standort der Quelle erforderlich, um die Anforderungen von 250.30(C) zu erfüllen. Die Erdungs- und Potentialausgleichsverbindungen der Anlage müssen in diesem Fall die Anforderungen von 250.35(B) für fest installierte Generatoren erfüllen.
Abschnitt 250.35 enthält wichtige Anforderungen für die Bereitstellung eines effektiven Erdschlussstrompfades, die in 250.4 allgemein behandelt werden. Generatoren, die als getrennt abgeleitete Systeme geerdet sind, erfüllen diese Anforderung, wenn sie gemäß den Regeln in 250.30(A) installiert werden. Wenn der Generator nicht als separat abgeleitetes System installiert wird, muss ein effektiver Erdschlussstrompfad gemäß 250.35(B) bereitgestellt werden. Dies bedeutet einfach, dass zwischen dem Generator und der Erdungsklemmleiste oder -schiene des von der Anlage versorgten Gehäuses eine netzseitige Erdungsbrücke installiert werden muss. Die versorgungsseitige Potentialausgleichsbrücke muss gemäß 250.102(C) installiert werden. Die Mindestgröße muss auf der Grundlage von Tabelle 250.66 oder der 12,5-Prozent-Regel auf der Grundlage der gesamten kreisförmigen Millimeterfläche der größten ungeerdeten Phasenleiter, die an den Generator angeschlossen sind, festgelegt werden. Wenn der Generator über eine Überstromschutzeinrichtung verfügt, müssen die Zuleitungen von der Ausgangsseite der Überstromschutzeinrichtung am Unterbrecher einen Geräteerdungsleiter umfassen, der gemäß 250.122 auf der Grundlage der Nennleistung der Überstromschutzeinrichtung am Generator bemessen ist.
Hilfserdungselektroden
Wenn Generatoren im Freien installiert werden, ist in der Konstruktion oft eine Hilfserdungselektrode vorgesehen. Der NEC schreibt keine Hilfselektroden vor; falls sie jedoch installiert werden, stellt 250.54 spezifische Anforderungen, die erfüllt werden müssen. Der Hilfserder stellt eine direkte Verbindung zur Erde am Standort des Generators her. Diese Erdungsverbindung ist zusätzlich zu der in 250.30(A) oder 250.35(B) geforderten Erdung und Bindung, wie oben beschrieben. Die Hilfserdungselektrode muss zusätzlich zum Rahmen des Generators mit dem Geräteerdungsleiter verbunden werden. Die Erde ist als effektiver Erdschlussstrompfad nicht zulässig. Wenn Hilfserdungselektroden für Geräte installiert werden, müssen sie nicht die in 250.53(A)(2) Ausnahme genannten 25-Ohm-Anforderungen erfüllen.
Zusammenfassung
Abschnitt 250.30 Informationsnotiz Nr. 1 liefert wesentliche Informationen, die den Anwendern bei der Bestimmung der Systemerdungsanforderungen für Generatoren helfen. Die in der Konstruktion verwendete Übertragungseinrichtung ist ein Schlüsselfaktor für die Bestimmung, ob ein Generator als separat abgeleitetes System geerdet werden muss. Zwischen dem Generator und den vom System versorgten Geräten ist ein effektiver Erdschlussstrompfad erforderlich. Der effektive Erdschlussstrompfad muss entweder eine versorgungsseitige Potentialausgleichsbrücke gemäß 250.102(C) oder eine lastseitige Gerätepotentialausgleichsbrücke gemäß 250.102(D) sein. Die Installation einer Hilfserdungselektrode für einen Generator ist keine NEC-Anforderung; wenn sie jedoch installiert wird, muss die Installation die Anforderungen von 250.54 erfüllen.