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Begriff

SIMONIE

Definition

Ein Sakrileg, das darin besteht, das Geistliche zu kaufen und zu verkaufen, um dafür das Zeitliche zu bekommen. Bei der Simonie versucht die Person, materielle Dinge, wie z. B. Geld, mit geistlichen Dingen, wie z. B. der göttlichen Gnade, gleichzusetzen, und behandelt letztere so, als ob er oder ein anderer Mensch den vollen Besitz dessen hätte, was eigentlich Gott gehört. Der Begriff „Simonie“ geht auf den biblischen Bericht über Simon Magus zurück, der versuchte, von Petrus die geistliche Macht zu kaufen, die sich aus der Handauflegung und der Anrufung des Heiligen Geistes ergab (Apostelgeschichte 8,18). Simonie umfasst sowohl Vereinbarungen, die nach göttlichem Recht unzulässig sind, als auch solche, die das kirchliche Recht zum Schutz und zur Ehrfurcht vor geistlichen Gütern verbietet. So ist das Versprechen, nur gegen eine bestimmte Geldsumme zu beten, eine vom göttlichen (Natur-)Recht verbotene Simonie. Die Verleihung von geistlichen Weihen oder die Erlangung eines kirchlichen Amtes gegen Geld oder einen entsprechenden Gegenwert ist nach kirchlichem Recht verbotene Simonie. Wenn die Simonie gegen das göttliche Gesetz verstößt, ist sie immer eine schwere Sünde. In den anderen Fällen hängt die Schwere der Sünde von der Schwere des gekauften oder verkauften Gegenstandes und vom Grad des Skandals ab. (Etym. Lateinisch simonia, nach Simon Magus.)

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