KIMBERLY COLE, et al, im eigenen Namen und im Namen aller anderen, die sich in einer ähnlichen Lage befinden, Kläger, gegen NIBCO, Inc, Beklagter

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Ein vorgeschlagener Vergleich wurde vom Gericht im Rahmen einer Sammelklage vorläufig genehmigt, bei der es darum geht, ob NIBCO, Inc. fehlerhafte Rohre, Fittings und Schellen (die „betroffenen Produkte“) hergestellt und verkauft hat.

  • Rohre: PEX-Rohre, die von NIBCO in den Vereinigten Staaten hergestellt oder verkauft werden und die die Rezeptur 1006 verwenden (oder von NIBCO als solche gekennzeichnet sind) und in Wohn- oder Gewerbebauten verwendet werden, einschließlich NIBCO NEXT-Pure Tubing, NIBCO DURA-PEX Tubing und NIBCO. Die Schläuche wurden bis 2012 hergestellt.
  • Fittings: ASTM F1807 Gelbmessingfittings, die von NIBCO in den Vereinigten Staaten zur Verwendung in PEX-Anwendungen hergestellt oder verkauft werden und in Wohn- oder Gewerbebauten verwendet werden. NIBCO hat die Herstellung dieses Produkts im Jahr 2015 eingestellt, obwohl die überwiegende Mehrheit bis Ende 2012 hergestellt und verkauft worden war.
  • Klemmen: Edelstahlschellen, die von NIBCO in den Vereinigten Staaten für den Einsatz in PEX-Anwendungen hergestellt oder verkauft werden und in Wohn- oder Gewerbebauten verwendet werden. NIBCO hat die Herstellung dieses Produkts im Jahr 2015 eingestellt, obwohl die überwiegende Mehrheit bis Ende 2012 hergestellt und verkauft wurde.

Wer gehört zur Vergleichsgruppe? Der Begriff „Vergleichsklasse“ wird in der Vergleichsvereinbarung wie folgt definiert:

Alle Personen, die zu irgendeinem Zeitpunkt seit dem 1. Januar 2005 ein Wohn- oder Geschäftsgebäude in den Vereinigten Staaten besitzen oder besessen haben, das Rohre, Fittings oder Schellen von NIBCO enthält oder enthielt, einschließlich ihrer Ehegatten, Miteigentümer, Erben, Testamentsvollstrecker, Verwalter, Hypothekengläubiger, Mieter, Gläubiger, Kreditgeber, Vorgänger, Nachfolger, Treuhänder und Bevollmächtigte („Bewohner“); sowie alle Personen, die berechtigt sind, einen Anspruch im Namen solcher Bewohner geltend zu machen, wie z. B. Bauunternehmer, Vertreiber, Verkäufer, übergegangene Versicherungsträger oder andere Personen, die aufgrund von Ansprüchen wegen qualifizierter Leckagen der Rohre, Fittings oder Schellen in Bezug auf solche Wohn- oder Geschäftsgebäude Ansprüche auf Beteiligung, Entschädigung oder anderweitig gegen NIBCO haben. Die Vergleichsklasse umfasst alle Personen, die in der Folge eine Immobilie, die unter diesen Vergleich fällt, kaufen oder anderweitig einen Anteil daran erwerben, ohne dass eine formelle Abtretung durch Vertrag oder Gerichtsbeschluss erforderlich ist.

Ausgeschlossen von der Vergleichsklasse sind die Bewohner von Wohngebäuden, die von D.R. Horton, Inc.-Birmingham gebaut wurden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf diejenigen, bei denen die Sanitärarbeiten von oder im Namen von Dupree Plumbing Co. Inc. ausgeführt wurden) und die sich in den folgenden Städten in Alabama befinden: Bella Vista; Bessemer; Birmingham; Calera; Chelsea; Cottondale; Hoover; Kimberly; Leeds; Maylene; McCalla; Montgomery; Northport; Odenville; Pinson; Pratville; Springville; Trussville; und Tuscaloosa. Ebenfalls von der Vergleichsklasse ausgeschlossen sind Bewohner von Wohngebäuden, die von Continental Homes of Texas, L.P. gebaut wurden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf diejenigen, für die die Sanitärarbeiten von oder im Namen von Christianson Air Conditioning and Plumbing, LLC durchgeführt wurden) und die sich in den folgenden Städten in Texas befinden: Boerne; Cibolo; Converse; Live Oak; Medina County; New Braunfels; Royse City; San Antonio; San Marcos; Schertz; Sequin; und Universal City. Eine Liste dieser Wohngebäude in Alabama und Texas, die von diesem Ausschluss betroffen sind, wird dem Vergleichsverwalter zur Verfügung gestellt und auf der Vergleichswebsite veröffentlicht. Ebenfalls von der Vergleichsklasse ausgeschlossen sind D.R. Horton, Inc. in Birmingham, Dupree Plumbing Co. Inc, Continental Homes of Texas, L.P., und Christianson Air Conditioning and Plumbing, LLC, und zwar ausschließlich in Bezug auf die in dieser Liste aufgeführten Gebäude.

Ebenfalls von der Vergleichsgruppe ausgeschlossen sind: (i) NIBCO, seine leitenden Angestellten, Direktoren, verbundenen Unternehmen, gesetzlichen Vertreter, Angestellten, Nachfolger und Bevollmächtigten sowie Unternehmen, an denen NIBCO eine Mehrheitsbeteiligung hält; (ii) Richter, die den Vorsitz im Rechtsstreit führen; und (iii) lokale, kommunale, staatliche und bundesstaatliche Regierungsbehörden.

Welche Leistungen sieht der Vergleich vor? Es wird ein Vergleichsfonds in Höhe von bis zu 43,5 Mio. USD eingerichtet, aus dem Leistungen an die Mitglieder der Vergleichsgruppe, Anwaltshonorare und -kosten, Kosten für die Verwaltung des Vergleichs und etwaige Leistungsprämien für die genannten Kläger gezahlt werden. Zu den Zahlungen an berechtigte Mitglieder der Sammelklägergruppe, die ein gültiges und fristgerechtes Antragsformular einreichen, können gehören:

  • Zahlungen für vergangene Sachschäden für qualifizierte Leckagen, die zwischen dem 1. Januar 2005 und dem 16. Mai 2019 (dem Stichtag) aufgetreten sind, sind für eine Zahlung zwischen 25 % und 70 % ihres angemessen nachgewiesenen Sachschadens berechtigt.
  • Zahlungen für künftige Sachschadenansprüche für qualifizierte Leckagen, die während des Anspruchszeitraums (nach dem 16. Mai 2019 (Datum des Inkrafttretens)) auftreten, sind für eine Zahlung zwischen 25 % und 70 % des angemessen nachgewiesenen Sachschadens berechtigt.
  • Eine optionale Zahlung für die Wiederverlegung von Rohren in Höhe von 25 % bis 70 % der Kosten für diejenigen, die drei (3) oder mehr qualifizierte Lecks nachweisen können, von denen jedes zu einem separaten Zeitpunkt nach der Reparatur und in einer Weise auftritt, dass die Wiederverlegung der Rohre in der gesamten oder einem Teil der Struktur zukünftige Ereignisse abschwächen würde.

Wie erhalte ich Leistungen aus dem Vergleich? Sie müssen ein gültiges und fristgerechtes Anspruchsformular bei der Vergleichsverwaltung einreichen. Ihr Antragsformular und die entsprechenden Unterlagen können wie folgt eingereicht werden:

  1. online über das Antragsportal auf dieser Website;
  2. per E-Mail an den Vergleichsverwalter unter der E-Mail-Adresse [email protected]; oder
  3. per Post an den Vergleichsverwalter unter der Adresse: PEX System Settlement, Attn: CLAIMS, PO Box 58086, Philadelphia, PA 19102.

Antragsformulare können über diese Website heruntergeladen werden (hier klicken) und sind auch per E-Mail oder schriftlich beim Vergleichsverwalter unter Verwendung der oben genannten Informationen erhältlich.

Wenn das qualifizierte Leck zwischen dem 1. Januar 2005 und dem 16. Mai 2019 (dem Datum des Inkrafttretens) auftrat, ist die Frist für die Einreichung eines Anspruchsformulars der 13. Oktober 2019 (150 Tage nach dem Datum des Inkrafttretens). Tritt das qualifizierte Leck während des Anspruchszeitraums und nach dem 16. Mai 2019 (Stichtag) auf, ist die Frist für die Einreichung eines Anspruchsformulars 150 Tage nach dem Auftreten des qualifizierten Lecks. Wenn drei (3) oder mehr qualifizierte Lecks auftreten, ist die Frist für die Einreichung eines Anspruchs auf Erneuerung der Leitungen der 13. Oktober 2019 (150 Tage nach dem Stichtag), wenn die Lecks vor dem 16. Mai 2019 (dem Stichtag) aufgetreten sind, oder 150 Tage nach dem dritten qualifizierten Leck, wenn dieses dritte Leck nach dem 16. Mai 2019 (dem Stichtag) auftritt. Das Antragsformular ist auf dieser Website verfügbar.

Wer vertritt mich? Das Gericht hat Berger Montague PC und Sauder Schelkopf LLC als Co-Lead Class Counsel zur Vertretung der Vergleichsklasse bestellt. Sie müssen den Anwalt der Sammelklägergruppe nicht bezahlen. Wenn Sie sich von Ihrem eigenen Anwalt vertreten lassen möchten, können Sie auf eigene Kosten einen Anwalt beauftragen. Die Kontaktinformationen für den Co-Lead Class Counsel sind unten aufgeführt:

Shanon J. Carson
Lawrence Deutsch
Jacob M. Polakoff
Berger Montague PC
1818 Market Street, Suite 3600
Philadelphia, PA 19103
Telefon: (215) 875-3070
Email: [email protected]

Joseph G. Sauder
Matthew D. Schelkopf
Joseph B. Kenney
Sauder Schelkopf LLC
555 Lancaster Avenue
Berwyn, PA 19312
Telefon: (888) 711-9975
Email: [email protected]

Ihre Optionen. Wenn Sie zur Vergleichsgruppe gehören und kein Anspruchsformular einreichen, werden Ihre Rechte beeinträchtigt und Sie erhalten keine Zahlungen aus diesem Vergleich. Wenn Sie nicht rechtlich an den Vergleich gebunden sein wollen, müssen Sie sich selbst ausschließen, da Sie sonst nicht in der Lage sind, NIBCO wegen der durch den Vergleich behobenen Rechtsansprüche zu verklagen oder weiter zu verklagen. Klicken Sie hier, um eine Anleitung zu erhalten, wie Sie sich vom Vergleich ausschließen können. Der Stichtag für die Einreichung eines Ausschlusses ist der 27. Februar 2019.

Wenn Sie sich nicht selbst ausschließen, können Sie gegen den Vergleich Einspruch erheben, indem Sie einen schriftlichen Einspruch einreichen. Klicken Sie hier, um eine Anleitung zu erhalten, wie Sie gegen den Vergleich Einspruch erheben können. Der Stichtag für die Einreichung eines Widerspruchs ist der 27. Februar 2019.

Die endgültige Anhörung zur Genehmigung. Das Gericht wird am 8. April 2019 um 10:00 Uhr eine Anhörung zur endgültigen Genehmigung abhalten, um zu entscheiden, ob der Vergleich genehmigt werden soll.

Wenn Sie weitere Informationen zu diesem Vergleich wünschen, wenden Sie sich bitte telefonisch an 1-855-649-5968 oder per E-Mail an den Vergleichsverwalter unter [email protected].

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