Lau v. Nichols, ein Fall, in dem der Oberste Gerichtshof der USA am 21. Januar 1974 mit 9:0 Stimmen entschied, dass ein kalifornischer Schulbezirk, der Bundesmittel erhält, gemäß dem Bürgerrechtsgesetz von 1964 nicht englischsprachigen Schülern Unterricht in englischer Sprache erteilen muss, um sicherzustellen, dass sie eine gleichberechtigte Bildung erhalten.
In dem Fall ging es um den San Francisco Unified School District (SFUSD), der fast 2.900 nicht englischsprachige Schüler chinesischer Abstammung hatte. Während etwa 1.000 dieser Schüler zusätzlichen Unterricht in englischer Sprache erhielten, war dies bei den anderen nicht der Fall. Anfang der 1970er Jahre reichten die Schüler, die keinen Zugang zu einem solchen Unterricht hatten, darunter Kinney Kimmon Lau, Klage ein und machten geltend, dass die SFUSD ihre Rechte aus der Gleichheitsklausel des vierzehnten Verfassungszusatzes und aus Abschnitt 601 des Bürgerrechtsgesetzes von 1964 verletze, der Diskriminierung aufgrund von Rasse, Hautfarbe oder nationaler Herkunft in allen Programmen oder Aktivitäten verbietet, die finanzielle Unterstützung des Bundes erhalten. Alan H. Nichols, der Präsident der Schulbehörde, wurde als Beklagter benannt.
Der Fall kam etwa 20 Jahre nach Brown v. Board of Education of Topeka (1954), in dem sich der Oberste Gerichtshof der USA auf die Gleichheitsklausel berief, um zu begründen, dass „getrennte, aber gleiche“ Bildungseinrichtungen verfassungswidrig sind. In Lau entschied ein Bundesbezirksgericht im Jahr 1973 zugunsten der SFUSD. Das Bezirksgericht legte Brown so aus, dass die Bereitstellung von Bildung zu gleichen Bedingungen vorgeschrieben ist, und kam zu dem Schluss, dass die Schulbehörde nicht gegen die Gleichheitsklausel verstoßen hat, da die nicht englischsprachigen Schüler die gleiche Bildung erhielten wie alle anderen Schüler der SFUSD. Das Berufungsgericht des Neunten Bezirks bestätigte dies. Da die SFUSD die Sprachdefizite weder direkt noch indirekt verursacht hatte, stellte das Gericht fest, dass die erforderlichen diskriminierenden staatlichen Maßnahmen nicht vorlagen. Das Gericht erklärte weiter, dass es weder verfassungsrechtliche noch gesetzliche Vorschriften gebe, die die SFUSD dazu verpflichteten, benachteiligten Schülern besondere Förderprogramme anzubieten.
Der Fall wurde am 10. Dezember 1973 vor dem Obersten Gerichtshof der USA verhandelt. Das Gericht begann seine Prüfung mit der Feststellung, dass nach dem kalifornischen Bildungsgesetz „die Beherrschung der englischen Sprache durch alle Schüler in den Schulen“ ein wichtiges Staatsziel ist. Darüber hinaus besagt das Gesetz, dass Schüler, die das Standardniveau der Englischkenntnisse nicht erreichen, kein Highschool-Diplom erhalten. Nach Ansicht des Gerichts bedeutet die Bereitstellung der gleichen Einrichtungen und Lehrpläne für alle Schüler keine Gleichbehandlung, da nicht englischsprachige Schüler „faktisch von einer sinnvollen Ausbildung ausgeschlossen werden“
Das Gericht konzentrierte sich dann auf Abschnitt 601 des Bürgerrechtsgesetzes. Es stellte fest, dass das Ministerium für Gesundheit, Bildung und Soziales diesen Abschnitt mehrfach präzisiert hatte, insbesondere 1970, als es eine Richtlinie herausgab, die den staatlich finanzierten Schulsystemen ausdrücklich die Verantwortung auferlegte, die sprachlichen Defizite der Schüler zu beheben, um den Unterricht für diese Schüler zugänglich zu machen. Das Gericht stellte daher fest, dass die SFUSD gegen Abschnitt 601 verstoßen hat. Nach dieser Entscheidung befasste es sich nicht mit der Klage auf Gleichbehandlung. Die Entscheidung des Neunten Gerichtsbezirks wurde aufgehoben.