Neue OSHA-Bestimmungen und Leiterkäfige

Die neuen OSHA-Bestimmungen zur Absturzsicherung in der allgemeinen Industrie, die 2017 in Kraft getreten sind, führen zu einer Reihe von Fragen zu Steigleitern. Wenn Sie sich fragen, wann eine Steigleiter eine Absturzsicherung erfordert, welche Formen der Absturzsicherung für Leitern OSHA-konform sind oder ob Leiterkäfige noch mit der überarbeiteten OSHA-Regelung übereinstimmen, haben wir genau den richtigen Beitrag für Sie…..

Wenn Sie sich die neue Regelung genau ansehen, werden Sie feststellen, dass OSHA 1910.28(b)(9) Arbeitgeber in der allgemeinen Industrie verpflichtet, Absturzsicherungen an ortsfesten Leitern anzubringen, die sich mehr als 24′ über einer unteren Ebene befinden. Diese neue Vorschrift ist aus einer Reihe von Gründen wichtig. Zunächst einmal stammten vor der neuen Regelung die einzigen wirklichen Leitlinien für ortsfeste Leitern aus den Baunormen – OSHA (1926.1053(a)(18) verlangte die Verwendung von Körben, Schächten, Leitersicherheitsvorrichtungen oder selbstaufrollenden Rettungsleinen für ortsfeste Leitern von 24 Fuß oder mehr. Mit der neuen Regelung der OSHA sollte zum Teil mehr Einheitlichkeit zwischen den Normen für die allgemeine Industrie und das Baugewerbe geschaffen werden. Mit der überarbeiteten Regelung wird jedoch auch Neuland betreten, indem ein Rahmen für die schrittweise Abschaffung der Verwendung von Leiterschächten und -käfigen geschaffen wird.

Aus Sicht der bewährten Praktiken waren wir noch nie Fans von Leiterkäfigen, da sie Stürze nicht auffangen. Bei einem Sturz kann man sich den Kopf stoßen, das Bewusstsein verlieren und die Rettung für die Einsatzkräfte extrem erschweren. Es gibt auch Fälle von grausamen Verwicklungen, bei denen sich stürzende Arbeiter während eines schnellen, unkontrollierten Abstiegs Körperteile abreißen.

Die überarbeitete Regelung sieht eine schrittweise Abschaffung von Leiterschächten und -käfigen in den nächsten 20 Jahren gemäß OSHA 1910.128(b)(9)(i) vor. Hier sind die Details der Umsetzung:

  • Für eingesperrte, ortsfeste Leitern, die vor dem 19. November 2018 errichtet wurden, haben Arbeitgeber bis zu 20 Jahre Zeit, um Leitersicherheits- oder persönliche Auffangsysteme zu installieren (1910.28(b)(9)(i)(A))
  • Für neue ortsfeste Leitern, die am oder nach dem 19. November 2018 errichtet wurden, muss der Arbeitgeber die Leiter mit einem Leitersicherheits- oder persönlichen Auffangsystem ausstatten (1910.28(b)(9)(i)(B))
  • Bei der Reparatur und dem Ersatz von Leitern muss der Arbeitgeber, wenn er einen Teil einer ortsfesten Leiter ersetzt, den Ersatz mit einem Leitersicherheitssystem oder einem persönlichen Auffangsystem ausstatten (1910.28(b)(9)(i)(C))
  • Nach dem 18. November 2036 müssen alle ortsfesten Leitern mit einem Leitersicherheitssystem oder einem persönlichen Auffangsystem ausgestattet sein (1910.28(b)(9)(i)(D))

Wichtiger Hinweis: Die überarbeitete Regelung verlangt nicht die Entfernung von Leiterkörben und Brunnen vor der endgültigen Frist (solange ihr Vorhandensein die Verwendung eines Leitersicherheitssystems oder eines persönlichen Auffangsystems nicht behindert), sondern legt fest, dass nach der Auslauffrist alternative Formen der Absturzsicherung für Leitern erforderlich sind, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen.

Wir haben diesen Beitrag einer Diskussion darüber gewidmet, wie sich die neuen OSHA-Vorschriften auf die Absturzsicherungsoptionen für ortsfeste Leitern auswirken, aber die überarbeitete Verordnung über begehbare Arbeitsflächen ist mehr als 500 Seiten lang und deckt eine breite Palette zusätzlicher Themen im Zusammenhang mit Leitern ab. Wenn Sie eine Zusammenfassung der neuen Absturzsicherungsvorschriften suchen, empfehlen wir Ihnen, unser E-Book zu diesem Thema herunterzuladen, oder wenden Sie sich an die Sicherheitsexperten von Diversified Fall Protection, um weitere Unterstützung zu erhalten.

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