Regelungen zum Gemeinschaftseigentum für Bundeseinkommenssteuererklärungen

Neun Staaten haben Gesetze zum Gemeinschaftseigentum, die regeln, wie verheiratete Paare ihr Einkommen und ihr Vermögen aufteilen: Arizona, Kalifornien, Idaho, Louisiana, Nevada, New Mexico, Texas, Washington und Wisconsin. Diese Gesetze haben erhebliche Auswirkungen auf ihre steuerliche Situation.

Bewohner von Alaska, Tennessee und South Dakota können sich für die Gütergemeinschaft entscheiden und ihr Vermögen und ihre Schulden auf diese Weise behandeln, wenn sie dies wünschen.

Was bedeutet das nun für Ihre steuerliche Situation, wenn Sie in einem dieser Staaten leben (oder sich in einem der Opt-in-Staaten für die Anwendung dieser Gesetze entschieden haben)?

Gemeinschaftseinkommen und Gemeinschaftseigentum

Wenn Sie in einem Bundesstaat mit Gemeinschaftseigentum leben, hat jeder Ehegatte rechtlich gesehen einen ungeteilten Anteil von der Hälfte am Gesamteinkommen und -vermögen der ehelichen Gemeinschaft. Wenn sich ein Ehepaar, das in einem Bundesstaat mit Gemeinschaftseigentum lebt, dafür entscheidet, seine Steuererklärung getrennt einzureichen, muss es sein Gesamteinkommen und -vermögen für die getrennte Steuererklärung gleichmäßig aufteilen.

Ein Ehepaar kann auch sein eigenes getrenntes Einkommen haben, wenn es aus getrenntem Vermögen stammt, das sie besitzen, wie z. B. Vermögen, das sie vor der Ehe besaßen, oder Einkommen, das aus solchem Vermögen stammt.

Die Bundessteuergesetze respektieren im Allgemeinen die Gesetze der Bundesstaaten, wenn es darum geht, zu bestimmen, ob eine Einkommensquelle gemeinschaftliches Einkommen ist und ob Vermögen gemeinschaftliches oder getrenntes Vermögen ist.

Im Allgemeinen können Sie davon ausgehen, dass folgende Regeln gelten:

  • Gemeinschaftseigentum wird als dasjenige angesehen, das während der Ehe erworben wird und nicht anderweitig als getrenntes Eigentum identifiziert werden kann.
  • Gemeinschaftseinkommen ist das Einkommen, das durch dieses Gemeinschaftseigentum erzielt wird, sowie das gesamte Einkommen jedes Ehepartners während der Ehe. Wenn Ihr Ehepartner in dieser Woche 1.000 Dollar verdient, stehen Ihnen davon 500 Dollar zu. In Staaten mit Gütergemeinschaft kann ein Ehegatte unter bestimmten Bedingungen immer noch über getrenntes Vermögen verfügen:
    • Gesondertes Vermögen ist Vermögen, das vor der Ehe getrennt war, Vermögen, das mit getrennten Mitteln gekauft oder gegen getrenntes Vermögen eingetauscht wurde, und Vermögen, bei dem beide Ehegatten vereinbart haben, es durch eine Vereinbarung, die vom Staat als rechtsgültig angesehen wird, von Gemeinschaftseigentum in getrenntes Vermögen umzuwandeln. Dies wird als Umwandlung bezeichnet, und die Umwandlungsgesetze variieren von Staat zu Staat – sie gelten nicht in jedem Fall.
    • Erbschaften und Schenkungen, die eindeutig nur einem Ehegatten vererbt werden, gelten in der Regel ebenfalls als getrenntes Vermögen dieses Ehegatten.
    • Gegenseitiges Einkommen ist Einkommen, das durch getrenntes Vermögen erzielt wird, z. B. wenn Sie ein voreheliches Haus besitzen, das Sie nun vermieten. In Idaho, Louisiana, Texas und Wisconsin wird das Einkommen aus den meisten getrennten Vermögenswerten jedoch immer noch als Gemeinschaftseigentum angesehen.

    Gemeinschaftseinkommen melden und Gemeinschaftsabzüge geltend machen

    Die meisten Ehepaare geben ihre Steuererklärung gemeinsam ab, so dass alle ihre Einkünfte und Abzüge in einer einzigen Erklärung angegeben werden. Wenn sie getrennte Steuererklärungen einreichen, gibt jeder Ehegatte die Hälfte des gesamten gemeinschaftlichen Einkommens und die Hälfte der gesamten gemeinschaftlichen Abzüge in seiner Steuererklärung an.

    Was ist das Strategische am gemeinschaftlichen Eigentum?

    Ehegatten können unter Umständen eine niedrigere Steuerschuld erzielen, wenn sie ihre Steuererklärung getrennt und nicht gemeinsam einreichen.

    Betrachten wir zum Beispiel ein hypothetisches Paar, das in einem Jahr insgesamt 50.000 Dollar verdient – ein Ehegatte verdient 40.000 Dollar, der andere 10.000 Dollar. Der Schwellenwert für den Abzug von Krankheitskosten soll zu Beginn des Steuerjahres 2021 von 7,5 % auf 10 % des bereinigten Bruttoeinkommens (AGI) angehoben werden. Ein Ehegatte mit einem AGI von 25.000 $, der in diesem Jahr eine getrennte Steuererklärung einreicht, könnte jeden Teil der Krankheitskosten abziehen, der 2.500 $ übersteigt (10 % von 25.000 $ sind 2.500 $). Würde derselbe Ehegatte jedoch eine gemeinsame Steuererklärung mit einem ehelichen Einkommen von 50.000 USD oder 25.000 USD, die jedem Ehegatten in einem Staat mit Gütergemeinschaft zuzurechnen sind, einreichen, würde sich dieser Schwellenwert auf 5.000 USD erhöhen.

    Ehegatten könnten es auch als vorteilhaft erachten, Vereinbarungen über getrenntes Eigentum zu treffen, um Investitionen, Immobilien und anderes Eigentum aus der ehelichen Gemeinschaft herauszunehmen, wenn dies in Staaten möglich ist. Sprechen Sie mit einem Steuerberater, um herauszufinden, ob diese Option für Sie in Frage kommt.

    Müssen Sie die Regeln der Gütergemeinschaft anwenden?

    Verheiratete Paare, bei denen mindestens ein Ehepartner in einem Staat mit Gütergemeinschaft wohnt, sollten die Regeln der Gütergemeinschaft für die Aufteilung von Einkommen und Abzügen befolgen. Unter bestimmten Umständen können Sie jedoch die Regeln der Gütergemeinschaft außer Acht lassen oder eine modifizierte Form der Gütergemeinschaft anwenden. Zum Beispiel:

    • Die Regeln der Gütergemeinschaft können außer Acht gelassen werden, wenn ein Ehegatte die Art und/oder die Höhe des Einkommens nicht mitteilt, aber dies wäre beweispflichtig.
    • Die Vorschriften über die Gütergemeinschaft können häufig geändert werden, wenn die Ehegatten das ganze Jahr über getrennt leben.

    Gleichgeschlechtliche Ehen und häusliche Partnerschaften

    Bei gleichgeschlechtlichen Paaren hängt die steuerliche Behandlung davon ab, ob sie technisch gesehen „verheiratet“ sind oder nicht. Der Internal Revenue Service (IRS) erkennt eingetragene Lebenspartnerschaften für Bundessteuerzwecke nicht als Ehen an. Das bedeutet, dass Paare, die durch eine zivile Lebensgemeinschaft, eine Lebenspartnerschaft oder eine ähnliche Situation verbunden sind, nicht den Gesetzen über die Gütergemeinschaft unterliegen.

    Eingetragene Lebenspartner und Personen in zivilen Lebensgemeinschaften können für Bundessteuerzwecke entweder als Alleinstehende oder, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen, als Haushaltsvorstand gelten. Sie können auf Bundesebene keine getrennten oder gemeinsamen Steuererklärungen als Verheiratete einreichen.

    Fragen zum Steuerstatus

    Ehepartner können in Staaten mit Gütergemeinschaft entweder gemeinsam oder getrennt eine Steuererklärung einreichen, so wie sie es auch in anderen Staaten tun würden. Unter bestimmten Umständen können sie auch einen Antrag als Haushaltsvorstand stellen.

    Nach Bundesrecht müssen Sie drei Bedingungen erfüllen, um sich als Haushaltsvorstand zu qualifizieren:

    • Sie müssen am letzten Tag des Steuerjahres unverheiratet sein. Wenn Sie von Ihrem Ehepartner rechtlich getrennt leben, gilt dies nach den Regeln der IRS als „unverheiratet“. Sie können sich auch qualifizieren, wenn Sie noch nicht rechtlich getrennt leben oder geschieden sind, aber Sie und Ihr Ehepartner in den letzten sechs Monaten des Jahres zu keinem Zeitpunkt zusammengelebt haben.
    • Sie müssen mehr als die Hälfte der Kosten für den Unterhalt Ihres Haushalts aufbringen.
    • Sie müssen einen berechtigten Unterhaltsberechtigten haben, der mehr als die Hälfte des Jahres bei Ihnen gelebt hat.

    Die in diesem Artikel enthaltenen Informationen stellen keine Steuer- oder Rechtsberatung dar und sind kein Ersatz für eine solche Beratung. Die Gesetze auf Bundes- und Landesebene ändern sich häufig, und die Informationen in diesem Artikel entsprechen möglicherweise nicht den Gesetzen Ihres Landes oder den jüngsten Gesetzesänderungen. Für eine aktuelle Steuer- oder Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt.

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