Beantragen Sie Hinterbliebenenleistungen
Sie sollten uns sofort benachrichtigen, wenn eine Person stirbt. Sie können einen Todesfall jedoch nicht online melden oder Hinterbliebenenleistungen beantragen.
In den meisten Fällen wird uns das Bestattungsunternehmen den Tod der Person melden. Sie sollten dem Bestattungsunternehmen die Sozialversicherungsnummer des Verstorbenen mitteilen, wenn Sie möchten, dass es die Meldung vornimmt.
Wenn Sie einen Todesfall melden oder Leistungen beantragen müssen, rufen Sie die Nummer 1-800-772-1213 (TTY 1-800-325-0778) an. Sie können von Montag bis Freitag zwischen 8:00 und 19:00 Uhr mit einem Vertreter der Sozialversicherung sprechen. Auch wenn unsere Ämter für den Publikumsverkehr geschlossen sind, helfen die Mitarbeiter dieser Ämter den Menschen per Telefon. Sie finden die Telefonnummer Ihres örtlichen Büros, indem Sie unseren Social Security Office Locator benutzen und unter Social Security Office Information suchen. Die gebührenfreie „Office“-Nummer ist die Nummer Ihres örtlichen Büros.
Wenn Sie keine Leistungen erhalten
Wenn Sie keine Leistungen erhalten, sollten Sie umgehend einen Antrag auf Hinterbliebenenleistungen stellen, da die Leistungen in einigen Fällen nicht rückwirkend gewährt werden.
Wenn Sie Leistungen erhalten
Wenn Sie Leistungen aufgrund der Unterlagen Ihres Ehepartners oder Ihrer Eltern erhalten:
- Sie müssen im Allgemeinen keinen Antrag auf Hinterbliebenenleistungen stellen.
- Wir ändern alle monatlichen Leistungen, die Sie erhalten, automatisch in Hinterbliebenenleistungen um, nachdem wir die Todesmeldung erhalten haben.
- Wir können unter Umständen das besondere Todesfall-Kapital automatisch auszahlen.
Wenn Sie selbst Renten- oder Invaliditätsleistungen beziehen:
- Sie müssen die Hinterbliebenenleistungen beantragen.
- Wir prüfen, ob Sie als Witwe oder Witwer eine höhere Leistung erhalten können.