Formular 926 und Überweisungen an eine ausländische Körperschaft
Wenn Sie Geld oder anderes Eigentum an eine ausländische Körperschaft senden, kann es sein, dass Sie das Formular 926, Return by a U.S. Transferor of Property to a Foreign Corporation, einreichen müssen. Wenn Sie dazu verpflichtet sind, wird das Formular 926 zusammen mit Ihrer Einkommensteuererklärung eingereicht. Es handelt sich um ein reines Informationsformular, d.h. mit dem Formular werden keine Steuern gezahlt, sondern nur Informationen an den IRS übermittelt.
Wer muss das Formular 926 einreichen?
Nur US-Personen müssen das Formular 926 einreichen, darunter:
- US-Bürger oder Personen mit Wohnsitz in den USA
- Inländische Personengesellschaften (Die Partner der Gesellschaft, nicht die Gesellschaft selbst, reichen das Formular 926 ein, um ihren Anteil an dem übertragenen Vermögen zu melden.)
- Inländische Kapitalgesellschaften (Bei einer S-Corp ist es die S-Corp, die das Formular 926 einreicht, nicht die Anteilseigner.)
- Inländische Nachlässe
- Inländische Treuhandgesellschaften (Die Treuhandgesellschaft reicht das Formular 926 ein, sofern es sich nicht um eine Treuhandgesellschaft handelt. Nicht-Grantor-Trusts, die das Formular 926 einreichen, entbinden die Begünstigten von der Einreichungspflicht.)
Was muss gemeldet werden?
Generell sind einige der meldepflichtigen Transaktionen wie folgt:
- Bargeldübertragungen sind meldepflichtig, wenn entweder der Übertragende unmittelbar nach der Übertragung mindestens 10 % der ausländischen Gesellschaft nach Stimmen oder Wert besitzt oder wenn die während des Jahres übertragenen Bargeldbeträge 100.000 $ übersteigen.
- Übertragungen von Eigentum an eine zu 80 % kontrollierte Gesellschaft ausschließlich im Austausch gegen Aktien
- Übertragungen bestimmter immaterieller Güter
- Übertragungen von Aktien oder Wertpapieren
- Check-the-Kästchenwahlen, wenn es sich um eine fiktive Einbringung von Vermögenswerten handelt
- Bestimmte Ausschüttungen und Liquidationen in eine ausländische Muttergesellschaft
- Andere Übertragungen von Vermögen auf eine ausländische Gesellschaft, sofern keine Ausnahmeregelung erfüllt ist
Was passiert, wenn ich keine Steuererklärung abgebe?
Wenn ein Steuerpflichtiger es versäumt, das Formular 926 für ein Jahr einzureichen, in dem das Formular hätte eingereicht werden müssen, können Strafen in Höhe von 10 % des Marktwerts des übertragenen Vermögens (maximal 100.000 USD) verhängt werden, es sei denn, der Steuerpflichtige kann einen vernünftigen Grund und keine vorsätzliche Unterlassung nachweisen. Auch die Verjährungsfrist wird auf drei Jahre nach der Meldung der erforderlichen Informationen verlängert.
Diese Informationen sind allgemeiner Natur und sollten nicht als verlässlich angesehen werden. Es handelt sich lediglich um einen kurzen Überblick über die 926-Anforderungen. Bitte beachten Sie, dass es Ausnahmen von der Verpflichtung zur Einreichung des Formulars 926 gibt. Bitte wenden Sie sich an einen qualifizierten Steuerberater, der Sie bei der Erstellung Ihrer Berichte unterstützt.
Jill A. Helm, CPA