Stimmt es, dass wir jetzt ein neues Behindertenschild verwenden müssen?

D9-6 Behindertenschild

Nein, Sie sollten das bestehende D9-6 Schild weiter verwenden.

Seit November letzten Jahres wurde durch eine Änderung in Kapitel 190 des Exekutivgesetzes ein neuer Abschnitt 101 hinzugefügt, der vorschreibt, dass das Wort „behindert“ von allen neuen oder zu ersetzenden Schildern entfernt wird. Stattdessen darf ein neutraleres Wort wie „zugänglich“ verwendet werden. Das Gesetz weist auch das Außenministerium an, mit den staatlichen Behörden zusammenzuarbeiten, um das dynamische Symbol einzuführen. Während in einigen Bereichen, wie z. B. bei Parkscheinen für Fahrzeuge, bereits das neue Symbol verwendet wird, müssen Autobahnschilder den Anforderungen der Federal Highway Administration (FHWA) entsprechen. Die jüngste amtliche Verordnung Nr. 2(09)-111 (I) – Internationales Symbol für Barrierefreiheit stellt klar, dass das D9-6-Zeichen nicht geändert wird. Aufgrund des Gesetzes kann es in der Zukunft zu Änderungen kommen, aber für den Moment sollten die Autobahnbehörden weiterhin das gleiche Symbol verwenden.

Neues dynamisches Behindertensymbol
Neues dynamisches Behindertensymbol

Das zu verwendende Zeichen ist das bestehende Symbol, da es immer noch das offizielle Symbol gemäß dem Access Board ist. Das neue dynamische Symbol ist nicht das offizielle internationale Symbol für Zugänglichkeit. Es gibt kein neues Symbol, das vom Access Board angenommen wurde. Entlang öffentlicher Autobahnen gibt es viele Stellen, an denen geparkt wird, und diese fallen nach wie vor unter die MUTCD. Der Begriff „Parkplatz“ bezieht sich auf Stellplätze, nicht auf Flächen neben der Autobahn.

Hier ist eine Entscheidung des Access Board vom 27. März. Es ist allgemein anerkannt, dass das neue dynamische Symbol nicht den Standards des Access Board entspricht.

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