Was bedeutet „kontingent“ in der Immobilienbranche?
In der Welt der Immobilien gibt es viele Wörter, die der gewöhnliche Hauskäufer – und sogar einige Immobilienmakler, die neu in diesem Bereich sind – nicht definieren kann. Einer dieser Begriffe ist „kontingentiert“. Dieses Wort sollten Hauskäufer und Immobilienmakler gleichermaßen kennen und verstehen. Im Grunde genommen bedeutet das Wort „contingent“ oder „contingency“, dass eine Bedingung in den Vertrag aufgenommen wird. Damit der Vertrag rechtsverbindlich ist, muss die aufgeführte Bedingung erfüllt werden. Ein hervorragendes Beispiel für eine Bedingung in einem Vertrag ist, wenn die Käufer eines Hauses eine Klausel aufnehmen, die besagt, dass der Vertrag erst dann verbindlich ist, wenn eine zufrieden stellende Hausinspektion durch einen qualifizierten Hausinspektor durchgeführt wurde. Sobald die Inspektion abgeschlossen ist, ist der Vertrag rechtsverbindlich. Als Hauskäufer oder Immobilienmakler werden Sie feststellen, dass es mehrere verschiedene Arten von Eventualitäten gibt. Der erste ist als „contingent show“ bekannt. Dies bedeutet, dass zwar ein Vertrag über die Immobilie besteht, der Eigentümer aber immer noch bereit ist, die Immobilie zu zeigen und Angebote als Reserve anzunehmen, für den Fall, dass das derzeitige Angebot nicht angenommen wird. Eine zweite Art von Eventualstatus ist „contingent no show“. In diesem Fall bedeutet der Eventualstatus, dass der Verkäufer einen Vertrag über die Immobilie hat, von dem er glaubt, dass er nicht zustande kommt, und dass er die Immobilie nicht mehr anderen Interessenten zeigen möchte. Einfach ausgedrückt, bedeutet dies, dass die Immobilie nicht mehr auf dem Markt ist. Die letzte der Eventualklauseln ist als „contingent with kick-out“ bekannt. Dies ist eine übliche Formulierung in einem Vertrag. Sie besagt, dass der Verkäufer die Möglichkeit hat, das bessere Angebot anzunehmen, wenn bereits ein Angebot für die Immobilie vorliegt, aber ein besseres Angebot eingeht. Mit anderen Worten: Das bessere Angebot wird das aktuelle Angebot „verdrängen“. Diese Klausel hilft dem Verkäufer, das beste verfügbare Angebot zu erhalten. Steht im Vertrag „bedingt ohne Ausschlussklausel“, bedeutet dies lediglich, dass keine anderen Angebote angenommen werden. Wenn der aktuelle Vertrag nicht zustande kommt, wird die Immobilie als aktiv angezeigt, und neue Angebote werden berücksichtigt.
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