Sie haben eine Gewerkschaft, wollen sie aber nicht mehr oder eine andere?
Unter bestimmten Umständen können Sie Ihre Gewerkschaft abwählen oder „dezertifizieren“ oder sie durch eine andere Gewerkschaft ersetzen. Mindestens 30 % Ihrer Mitarbeiter müssen Karten oder eine Petition unterzeichnen, in der die NLRB aufgefordert wird, eine Wahl durchzuführen. Wenn die Mehrheit der abgegebenen Stimmen bei der Wahl nicht für eine gewerkschaftliche Vertretung ist, wird die Gewerkschaft nicht zugelassen. Solche Wahlen sind jedoch für ein Jahr nach der Zertifizierung der Gewerkschaft durch die NLRB ausgeschlossen. Wenn Ihr Arbeitgeber und Ihre Gewerkschaft einen Tarifvertrag abschließen, können Sie während der ersten drei Jahre der Laufzeit dieses Vertrages keine Wahl zur Aufhebung der Zulassung (oder zur Aufnahme einer anderen Gewerkschaft) beantragen, es sei denn, Sie haben 30 Tage Zeit. Dieser Zeitraum beginnt 90 Tage und endet 60 Tage vor Ablauf des Vertrags (120 und 90 Tage, wenn Ihr Arbeitgeber eine Gesundheitseinrichtung ist). Nachdem ein Tarifvertrag die Drei-Jahres-Marke überschritten hat oder ausläuft, können Sie jederzeit eine Wahl beantragen, um Ihre Gewerkschaft zu dezertifizieren oder eine andere Gewerkschaft zu wählen