Das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES) wird vom Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) verwaltet. Ein Sekretariat mit Sitz in Genf (Schweiz) überwacht die Umsetzung des Übereinkommens und unterstützt die Kommunikation zwischen den Ländern.
Jedes Land, das CITES umsetzt, muss eine Verwaltungsbehörde und eine wissenschaftliche Behörde benennen, um das Übereinkommen umzusetzen. Die Verwaltungsbehörde stellt durch die Erteilung von Genehmigungen sicher, dass die in CITES aufgeführten Arten legal gehandelt werden. Die wissenschaftliche Behörde stellt fest, ob der Handel mit einer bestimmten Tier- oder Pflanzenart deren Überleben in freier Wildbahn beeinträchtigen könnte.
Schutz von Arten vor nicht nachhaltigem Handel
Kakteen, Leguane und Papageien sind nur einige der rund 35.000 Arten, die durch CITES geschützt sind. Arten, deren Handel kontrolliert wird, sind in einem der drei Anhänge von CITES aufgeführt, die jeweils ein unterschiedliches Maß an Regulierung vorsehen und CITES-Genehmigungen oder -Bescheinigungen erfordern.
- Anhang I: Umfasst vom Aussterben bedrohte Arten und bietet das höchste Schutzniveau, einschließlich Beschränkungen des kommerziellen Handels. Beispiele sind Gorillas, Meeresschildkröten, die meisten Frauenschuh-Orchideen und Riesenpandas. Derzeit sind 931 Arten aufgelistet. Davon sind etwa 136 Arten in den Vereinigten Staaten heimisch.
- Anhang II: Enthält Arten, die zwar derzeit nicht vom Aussterben bedroht sind, dies aber ohne Handelskontrollen werden könnten. Er umfasst auch Arten, die anderen gelisteten Arten ähneln und reguliert werden müssen, um den Handel mit diesen anderen gelisteten Arten wirksam zu kontrollieren. Die meisten CITES-Arten sind in diesem Anhang aufgeführt, darunter amerikanischer Ginseng, Löffelstör, Löwen, amerikanische Alligatoren, Mahagoni und viele Korallen. Derzeit sind 34.419 Arten aufgelistet. Davon sind etwa 1.432 Arten in den Vereinigten Staaten heimisch.
- Anhang III: Enthält Arten, für die ein Land mit einem Verbreitungsgebiet andere Vertragsparteien um Hilfe bei der Kontrolle des internationalen Handels gebeten hat. Beispiele sind Landschildkröten, Walrosse und Kap-Hirschkäfer. Derzeit sind 147 Arten aufgeführt. In den Vereinigten Staaten sind derzeit 27 Tierarten und 1 Pflanzenart in Anhang III aufgeführt. Viele dieser Tierarten sind Süßwasserschildkröten, die 2006 in die Liste aufgenommen wurden.
Zusammenarbeit bei der Umsetzung von CITES
Die Mitgliedsländer von CITES werden zusammen als Konferenz der Vertragsparteien bezeichnet. Alle zwei bis drei Jahre findet eine Sitzung der Konferenz der Vertragsparteien statt, um Änderungen bei der Umsetzung von CITES zu überprüfen, zu diskutieren und zu verhandeln. Alle wichtigen Entscheidungen, einschließlich Änderungen des Schutzes für bestimmte Arten, werden von den stimmberechtigten Vertragsparteien auf einer CoP getroffen.
Es wurden mehrere beratende Ausschüsse eingerichtet, die dem Sekretariat und der Konferenz der Vertragsparteien politische Orientierung und technische Unterstützung bieten. Diese Ausschüsse treffen sich zwischen den Vertragsstaatenkonferenzen und erarbeiten häufig Dokumente, die in den Entscheidungsprozess einfließen.
Der Ständige Ausschuss gibt dem Sekretariat allgemeine politische und operative Leitlinien für die Umsetzung von CITES vor und berät die anderen Ausschüsse nach Bedarf. Er entwirft Entschließungen zur Prüfung durch die Konferenz der Vertragsparteien und führt alle ihm zugewiesenen Tätigkeiten zwischen den Sitzungen der Konferenz der Vertragsparteien aus. Der Ständige Ausschuss ist auch für die Überwachung der Entwicklung und Ausführung des Sekretariatsbudgets verantwortlich.
Der Tier- und der Pflanzenausschuss füllen Lücken im biologischen und sonstigen Fachwissen über Tier- und Pflanzenarten, die Gegenstand von CITES-Handelskontrollen sind oder werden könnten. Sie führen regelmäßige Überprüfungen der aufgelisteten Arten durch, geben Hinweise, wenn der Handel mit einer bestimmten Art nicht nachhaltig sein könnte, und entwerfen Dokumente zur Prüfung durch die CoPs.
Überwachung des Handels
Das Rückgrat von CITES ist das Genehmigungssystem, das die internationale Zusammenarbeit bei der Erhaltung und Überwachung des Handels erleichtert. Genehmigungen werden nur erteilt, wenn die Verwaltungs- und Wissenschaftsbehörden eines Landes (im Falle der Vereinigten Staaten der U.S. Fish & Wildlife Service) feststellen, dass der Handel legal ist und das Überleben der Art in freier Wildbahn nicht gefährdet. Die Verwendung standardisierter Genehmigungsformulare ermöglicht es den Kontrollbeamten in den Ausfuhr- und Einfuhrhäfen, schnell zu überprüfen, ob die CITES-Exemplare ordnungsgemäß dokumentiert sind. Sie erleichtern auch die Erfassung artspezifischer Handelsdaten, die für die Erstellung von Jahresberichten verwendet werden. Diese Daten werden verwendet, um Trends im Handel zu ermitteln und sicherzustellen, dass der Handel mit Wildtieren nachhaltig ist. Durch die Überwachung des Handels ist ein umfangreicher Bestand an Informationen über die Bewirtschaftung und Nutzung von CITES-Arten weltweit entstanden.
Banner Credits: Gears background: Sonny Abesamis CC BY 2.0; Alligator: USFWS; Primaten: Vanessa Woods; Pink Lady’s Slipper Orchidee: Thomas Barnes/University of Kentucky; Paddlefish: Tennessee Aquarium