Zentralregierung

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Nicht zu verwechseln mit Zentralregierung.

Eine Zentralregierung (auch Einheitsregierung) ist eine Regierung, bei der sowohl die Exekutiv- als auch die Legislativgewalt zentral auf einer höheren Ebene konzentriert ist, im Gegensatz zu einer Verteilung auf verschiedene untere Regierungsebenen. In einem nationalen Kontext erfolgt die Zentralisierung durch die Übertragung der Macht an einen typischerweise einheitlichen souveränen Nationalstaat. Die Exekutiv- und/oder Legislativgewalt wird dann in geringem Umfang an Untereinheiten (Bundesstaaten, Landkreise, Gemeinden und andere lokale Behörden) delegiert. Menes, ein altägyptischer Pharao der frühen dynastischen Periode, wird in der klassischen Tradition als derjenige angesehen, der Ober- und Unterägypten vereinigte und als Gründer der ersten Dynastie (Dynastie I) der erste Herrscher war, der eine zentralisierte Regierung einrichtete.

Alle konstituierten Regierungen sind bis zu einem gewissen Grad notwendigerweise zentralisiert, und zwar in dem Sinne, dass sogar ein föderierter oder föderaler Staat eine Autorität oder ein Vorrecht ausübt, das über das seiner einzelnen Teile hinausgeht. In dem Maße, in dem eine Basiseinheit der Gesellschaft – in der Regel der einzelne Bürger – einer größeren Einheit, wie dem Staat oder der lokalen Gemeinschaft, Autorität verleiht, ist die Autorität zentralisiert. Das Ausmaß, in dem dies geschehen sollte, und die Art und Weise, in der sich eine zentralisierte Regierung entwickelt, ist Teil der Theorie des Gesellschaftsvertrags.

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