Die gerechte Anwendung des Standards der unzumutbaren Belastung für Abtreibung durch den Obersten Gerichtshof

Mit seinem heutigen Urteil im texanischen Abtreibungsfall Whole Woman’s Health v. Hellerstedt hat der Oberste Gerichtshof den Standard der „unzumutbaren Belastung“ und damit das Grundrecht auf Abtreibung wiederbelebt. „Unzumutbare Belastung“ ist der Test, den die Gerichte seit 1992 anwenden, um zu beurteilen, ob staatliche Abtreibungsgesetze verfassungsgemäß sind. In der Rechtssache Planned Parenthood v. Casey erklärte der Gerichtshof in jenem Jahr: „Eine unzumutbare Belastung liegt vor, und daher ist eine Rechtsvorschrift ungültig, wenn ihr Zweck oder ihre Wirkung darin besteht, einer Frau, die eine Abtreibung vornehmen lassen will, bevor der Fötus die Lebensfähigkeit erreicht hat, erhebliche Hindernisse in den Weg zu legen.“ Als Bollwerk zum Schutz der Abtreibungsrechte klang diese Formulierung recht solide: Die Anwendung des Zweck-oder-Wirkungs-Tests auf die Abtreibungsrechtsprechung war einer der wichtigsten Beiträge von Sandra Day O’Connor, und er trug die Züge ihres pragmatischen Ansatzes.

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In der Praxis wurde der Standard jedoch nur schwach und uneinheitlich angewendet. Selbst in der Rechtssache Casey hob der Gerichtshof nur eine Bestimmung des betreffenden Gesetzes in Pennsylvania auf: die Vorschrift, dass eine Frau, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen will, ihren Ehemann benachrichtigen muss. Das Gericht hielt keine der anderen restriktiven Bestimmungen des Gesetzes – einschließlich der Beratung über die Gefahren einer Abtreibung, einer vierundzwanzigstündigen Wartezeit und der elterlichen Erlaubnis für Minderjährige – für übermäßig belastend.

Wie mein Kollege Jeffrey Toobin 2014 feststellte, „hatte der Schlüsselsatz keine feste, selbstverständliche Definition. Und als sich das Gericht nach dem Rücktritt von O’Connor nach rechts bewegte, begann der Umfang der Beschränkungen der staatlichen Macht zu schrumpfen.“ Es bestand jedoch immer die Möglichkeit, dass das Konzept der unzumutbaren Belastung strenger angewendet werden könnte. In einem 2013 veröffentlichten Law-Review-Artikel mit dem Titel „Giving Casey Its Bite Back“ (Casey seinen Biss zurückgeben) argumentierte Emma Freeman, damals Studentin an einer juristischen Fakultät, dass eine gute Analyse der „unzumutbaren Belastung“ bedeuten würde, ein Gesetz auf „das Gewicht der Belastung, die Legitimität des staatlichen Regelungszwecks und die Angemessenheit der Beziehung zwischen beiden“ zu bewerten. Mit anderen Worten, es sei legitim, den Zusammenhang zwischen dem Zweck und der Wirkung eines Abtreibungsgesetzes zu prüfen. Wurden die angeblichen Ziele des Staates (z.B. der Schutz der Gesundheit der Frauen) tatsächlich durch die von ihm gewählten Mittel erreicht (z.B. die Verpflichtung für Abtreibungskliniken, als ambulante chirurgische Zentren zu operieren)?

In der von Richter Stephen Breyer verfassten Stellungnahme von dieser Woche scheint das Gericht eine wirkliche Abwägung von Kosten und Nutzen vorgenommen zu haben, wie es der Test verdient. Es ging um zwei Bestimmungen eines Gesetzes, das 2013 von der texanischen Legislative verabschiedet wurde: eine, die vorschreibt, dass alle Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, über Zulassungsberechtigungen in nahegelegenen Krankenhäusern verfügen müssen, und eine, die vorschreibt, dass alle Kliniken, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, so umgerüstet werden müssen, dass sie den aufwändigen Standards ambulanter Operationszentren entsprechen. Infolge der neuen Beschränkungen hat etwa die Hälfte der einundvierzig Einrichtungen, die in Texas Abtreibungen anbieten, bereits geschlossen; zehn weitere hätten geschlossen werden müssen, wenn das Gesetz in Kraft geblieben wäre. (Es gab eine einstweilige Verfügung, die die Bestimmung über die chirurgischen Zentren blockierte.)

Das Gericht untersuchte die Fakten zur Verfügbarkeit und Sicherheit von Abtreibungen in Texas genau. Eine Reihe von Studien unter der Leitung von Daniel Grossman und dem Texas Policy Evaluation Project dokumentierte eine Reihe von Belastungen für Frauen, die in Texas seit der Verabschiedung des Gesetzes von 2013 einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen wollten, die man durchaus als Belastungen bezeichnen könnte. Dazu gehören längere Wartezeiten und längere Anfahrtswege sowie ein prognostizierter Anstieg von selbst herbeigeführten Abtreibungen und von Abtreibungen, die in das zweite Schwangerschaftsdrittel verschoben werden. Da, wie Richter Breyer hervorhebt, Abtreibungen in Texas (und im Rest des Landes) bereits vor dem Gesetz ein äußerst sicheres Verfahren waren, wurde keiner dieser Nachteile durch einen Segen für die Gesundheit der Frauen nach dem Gesetz ausgeglichen.

In Bezug auf das Zulassungserfordernis weist Richter Breyer in seiner Stellungnahme darauf hin, „dass Texas, als es in der mündlichen Verhandlung direkt gefragt wurde, ob ihm ein einziger Fall bekannt sei, in dem das neue Erfordernis auch nur einer einzigen Frau zu einer besseren Behandlung verholfen hätte, zugab, dass es in den Akten keinen Beweis für einen solchen Fall gebe.“

Zur Vorschrift, dass Schwangerschaftsabbrüche in chirurgischen Zentren durchgeführt werden müssen, merkt Breyer an: „Landesweit ist es 14 Mal wahrscheinlicher, dass eine Geburt zum Tode führt als ein Schwangerschaftsabbruch, aber das texanische Gesetz erlaubt es einer Hebamme, die Geburt im Haus der Patientin zu überwachen. Bei der Koloskopie, einem Verfahren, das in der Regel außerhalb eines Krankenhauses (oder eines chirurgischen Zentrums) durchgeführt wird, ist die Sterblichkeitsrate 10-mal höher als bei einem Schwangerschaftsabbruch. Die Sterblichkeitsrate bei einer Fettabsaugung, einem weiteren ambulanten Eingriff, ist 28-mal höher als die Sterblichkeitsrate bei einer Abtreibung.“

In der Tat ist es klar, dass Gesetze wie das in Texas nicht das Produkt eines neuen Enthusiasmus für die Förderung der Gesundheit von Frauen sind, sondern das Ergebnis einer einfallsreichen Anti-Abtreibungsbewegung. Der Vizegouverneur von Texas, David Dewhurst, verriet das Spiel mit einem Tweet am Tag, nachdem das texanische Gesetz den Senat passiert hatte. Über einem Bild eines Plakats einer Pro-Choice-Gruppe, das davor warnte, dass das Gesetz die Abtreibung im Grunde landesweit verbieten würde, schrieb er: „Wir haben gestern Abend dafür gekämpft, SB5 durch den Senat zu bringen, & deshalb.“

Mit dem Mehrheitsurteil in dieser Woche und seiner Wiederbelebung der „unzumutbaren Belastung“ signalisierte der Gerichtshof, dass dieser Ansatz nicht nur in Texas, sondern auch in anderen Bundesstaaten – darunter Oklahoma, Louisiana und Wisconsin -, in denen ähnliche Gesetze derzeit von unteren Gerichten blockiert werden, auf Schwierigkeiten stoßen wird. Wie Richterin Ruth Bader Ginsburg in einer zustimmenden Stellungnahme schrieb, können Gesetze, die „wenig oder gar nichts für die Gesundheit tun, sondern eher Hindernisse für die Abtreibung streuen, einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten.“

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