Eine Interpleader-Klage zielt darauf ab, die Partei zu bestimmen, die zum Erhalt von Geld oder Eigentum berechtigt ist, wenn ein neutraler Dritter Gelder oder Eigentum hält und mit zwei oder mehr Anspruchstellern auf dasselbe Geld oder Eigentum konfrontiert wird. Die Interpleader-Klage ermöglicht es dem neutralen Dritten oder „Stakeholder“, die Haftung gegenüber einem der Kläger zu vermeiden, indem er die Kläger zwingt, sich untereinander zu streiten und das Gericht entscheiden lässt, wem was zusteht.
Hier ein Beispielszenario: Eine Immobilien-Treuhandgesellschaft verwahrt Gelder für eine Immobilientransaktion. Der potenzielle Käufer zahlt bei Eröffnung des Treuhandkontos eine Anzahlung in gutem Glauben auf das Treuhandkonto ein. Dann zieht sich der Käufer aus dem Geschäft zurück. Der Verkäufer verlangt von der Treuhandgesellschaft die Freigabe der Kaution und behauptet, er sei der rechtmäßige Eigentümer des Geldes, da es sich um eine nicht rückzahlbare Kaution handele. Die Treuhandgesellschaft versucht, die Freigabe der Gelder mit dem Käufer zu bestätigen, aber der Käufer ist nirgends zu finden. Die Treuhandgesellschaft könnte für die Behauptung des Käufers haftbar gemacht werden, dass das Geld ohne sein Wissen/Genehmigung freigegeben wurde, und lehnt daher die Forderung des Verkäufers nach Freigabe des Geldes ab. Die Treuhandgesellschaft sitzt nun zwischen dem potenziellen Käufer und dem Verkäufer fest und hält das gesamte Geld.
In einem solchen Fall wäre eine Interpleader-Klage eine Möglichkeit für den Beteiligten (im obigen Beispiel die Treuhandgesellschaft), sich von der Haftung gegenüber einem der beiden Kläger zu befreien. Sobald die Interpleader-Klage eingeleitet wurde, prüft das Gericht zunächst, ob die Interpleader-Klage ein geeigneter Weg zur Lösung des Problems ist. Wird dies bejaht, wird der Beteiligte entlastet, und schließlich bestimmt das Gericht den oder die rechtmäßigen Eigentümer der Gelder.
Rechtsanwalt Richardson „Red“ Griswold befasst sich mit allen rechtlichen Aspekten im Zusammenhang mit Immobilientransaktionen, einschließlich Interpleader-Klagen. Bitte kontaktieren Sie Griswold Law unter (858) 481-1300 oder [email protected] für weitere Informationen zum Immobilienrecht.