Locarno-Verträge: Vertrag zwischen Deutschland, Belgien, Frankreich, Großbritannien und Italien

Bei dem hier vorgelegten Dokument handelt es sich um die Archivkopie des Vertrages, den die Regierungen Deutschlands, Belgiens, Frankreichs, Großbritanniens und Italiens am 16. Oktober 1925 in Locarno, Schweiz, geschlossen haben. Die letzte Seite enthält die diplomatischen Siegel und die Unterschriften der Vertreter der fünf Unterzeichnerstaaten, darunter Außenminister Gustav Stresemann aus Deutschland, Außenminister Aristide Briand aus Frankreich und Premierminister Stanley Baldwin aus Großbritannien. Der Text ist in französischer Sprache. Der auch als Locarno-Pakt bekannte Vertrag garantierte Deutschlands Westgrenze, zu deren Unverletzlichkeit sich die Anrainerstaaten Frankreich, Deutschland und Belgien verpflichteten. Als Unterzeichner des Abkommens verpflichteten sich Großbritannien und Italien, bei der Abwehr eines bewaffneten Angriffs über die Grenze hinweg zu helfen. Das Rheinland, ein nach dem Ersten Weltkrieg von den alliierten Siegermächten besetzter Teil Westdeutschlands, wurde dauerhaft entmilitarisiert und die Besatzungstruppen abgezogen. Das Abkommen sollte erst in Kraft treten, wenn Deutschland in den Völkerbund aufgenommen wurde und einen Sitz im Rat erhielt, was 1926 der Fall war. Locarno markierte das Ende der Kriegszeit und den Beginn einer hoffnungsvollen neuen Ära des Friedens und der Zusammenarbeit in Europa, die jedoch die wirtschaftliche und politische Krise der 1930er Jahre nicht überlebte. 1936 kündigte Adolf Hitler den Locarno-Pakt und schickte deutsche Truppen zurück ins Rheinland. Das hier gezeigte Dokument befindet sich in den Archiven des Völkerbundes, die 1946 an die Vereinten Nationen übergeben wurden und im UN-Büro in Genf aufbewahrt werden. Es wurde 2010 in das UNESCO-Register „Memory of the World“ aufgenommen.

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