Das Fahrradfahren in New Jersey wird durch Titel 39 der Motor Vehicles and Traffic Regulation laws geregelt.
39:4-14.2
Jede Person, die ein Fahrrad fährt, sollte in der gleichen Richtung wie der Autoverkehr fahren. In New Jersey besagt das Gesetz, dass ein Radfahrer alle staatlichen und örtlichen Gesetze für Autofahrer befolgen muss.
- Um von einer Linksabbiegespur oder -tasche nach links abzubiegen;
- Um Trümmer, Abflüsse oder andere gefährliche Bedingungen auf der rechten Seite zu vermeiden;
- Um ein langsamer fahrendes Fahrzeug zu überholen;
- Um eine beliebige verfügbare Fahrspur zu belegen, wenn man mit der gleichen Geschwindigkeit wie der übrige Verkehr fährt;
- Um nicht mehr als zwei nebeneinander zu fahren, wenn der Verkehr nicht behindert wird, aber ansonsten im Gänsemarsch zu fahren.
39:4-10.11
Jede Person, die mit einem Fahrrad auf einer Fahrbahn fährt, muss so nah wie möglich am rechten Straßenrand fahren und dabei die gebotene Vorsicht walten lassen, wenn sie ein stehendes oder in dieselbe Richtung fahrendes Fahrzeug überholt. Ein Fahrradfahrer darf unter den folgenden Bedingungen nach links fahren:
39:4-11 AUDIBLE SIGNAL
Ein Fahrrad muss mit einer Glocke oder einer anderen akustischen Vorrichtung ausgestattet sein, die mindestens 100 Fuß weit zu hören ist, jedoch nicht mit einer Sirene oder Pfeife.
39:4-10 LICHTER AN FAHRRADEN
Wenn es nachts benutzt wird, muss jedes Fahrrad ausgestattet sein mit: 1) einem Frontscheinwerfer, der ein weißes Licht ausstrahlt, das aus einer Entfernung von mindestens 500 Fuß nach vorne sichtbar ist; 2) einer Rückleuchte, die ein rotes Licht ausstrahlt, das aus einer Entfernung von mindestens 500 Fuß nach hinten sichtbar ist; 3) zusätzlich zu der roten Lampe kann ein roter Reflektor am Heck angebracht werden.
Für weitere Gesetze zum Fahrradfahren in New Jersey besuchen Sie bitte die Seite des NJ DOT zu den Fahrradvorschriften.