- Ist es zulässig, sich in der Schule einzuschreiben, während man sich im Nicht-Studentenstatus befindet?
- Änderung des F- oder M-Status von einem anderen Nichteinwanderungsstatus
- Was ist, wenn mein aktueller Status es mir nicht erlaubt, mich in Klassen einzuschreiben?
- Was ist, wenn ich eine Lücke im Status habe?
- Ausreise aus den Vereinigten Staaten, um ein F-1 oder M-1 Student zu werden
Ist es zulässig, sich in der Schule einzuschreiben, während man sich im Nicht-Studentenstatus befindet?
Das kommt darauf an. Einige Status erlauben es Ihnen, sich in der Schule einzuschreiben, während dies bei anderen Status nicht der Fall ist. Zum Beispiel verbieten die Vorschriften in 8 C.F.R. § 214.2(b)(7) ausdrücklich ein Studium in den Vereinigten Staaten, während man den Status B-1 oder B-2 hat. Für Personen mit E-Status besteht jedoch kein derartiges Verbot, so dass sich Personen mit diesem Status in einer Schule einschreiben können, solange dies ihre Fähigkeit, ihren E-Status aufrechtzuerhalten, nicht beeinträchtigt.
Personen, denen es untersagt ist, sich für einen Kurs einzuschreiben, müssen zunächst den Status F-1 (akademischer Student) oder M-1 (Berufsstudent) erwerben. Die Einschreibung in einen Studiengang mit einem Status, der die Einschreibung in einen Kurs nicht zulässt, führt zu einem Statusverstoß. Personen, die ihren Nichteinwanderungsstatus durch die Einschreibung in einen Studiengang verletzt haben, sind nicht berechtigt, ihren Status zu verlängern oder in den F-1- oder M-1-Status zu wechseln.
Änderung des F- oder M-Status von einem anderen Nichteinwanderungsstatus
Wenn Sie sich in den Vereinigten Staaten mit einem gültigen Nichteinwanderungsstatus zu einem anderen Zweck als dem Schulbesuch aufhalten und Ihren Nichteinwanderungsstatus (PDF) in einen Studentenstatus ändern möchten, während Sie in den Vereinigten Staaten verbleiben, müssen Sie die nachstehenden Kriterien erfüllen und bei USCIS einen Antrag auf Änderung Ihres Status stellen.
Im Allgemeinen können Sie eine Änderung Ihres Nichteinwanderungsstatus beantragen, während Sie in den Vereinigten Staaten verbleiben, wenn:
- Sie rechtmäßig in einem Nichteinwanderungsstatus in die Vereinigten Staaten zugelassen wurden;
- Ihr Nichteinwanderungsstatus bleibt gültig;
- Sie haben nicht gegen die Bedingungen Ihres Status verstoßen; und
- Sie haben keine Straftaten begangen oder andere Handlungen begangen, die Sie von einer Statusänderung ausschließen würden.
Bis Sie eine Benachrichtigung über die Genehmigung von USCIS erhalten haben, können Sie nicht davon ausgehen, dass der beantragte Status genehmigt wurde. Bevor USCIS Ihren Antrag genehmigen kann, müssen Sie die folgenden Schritte unternehmen:
- Bewerben Sie sich bei einer vom U.S. Student and Exchange Visitor Program (SEVP) zertifizierten Schule und werden Sie von dieser angenommen.
- Ein erstes Formular I-20, Certificate of Eligibility for Nonimmigrant Student Status, von der SEVP-zertifizierten Schule erhalten. Der zuständige Schulbeamte (Designated School Official, DSO) sollte den Statuswechsel im Abschnitt „Ausstellungsgrund“ des Formulars I-20 angeben.
- Zahlung der SEVIS-Gebühr I-901.
- Formular I-539, Antrag auf Verlängerung/Änderung des Nichteinwanderungsstatus, bei USCIS einreichen.
Nicht alle Nichteinwanderungsklassifizierungen können in den Studentenstatus geändert werden. Lesen Sie die Anweisungen des Formulars I-539 sorgfältig durch, um sicherzustellen, dass Ihre Kategorie in Frage kommt.
Was ist, wenn mein aktueller Status es mir nicht erlaubt, mich in Klassen einzuschreiben?
Wenn Sie den Wechsel von einem anderen Nichteinwandererstatus in den F- oder M-Studentenstatus beantragen und Ihr aktueller Nichteinwandererstatus es Ihnen nicht erlaubt, sich in Klassen einzuschreiben, schreiben Sie sich nicht in Klassen ein oder beginnen Sie Ihr Studium nicht, bis USCIS Ihre Statusänderung genehmigt hat. Wenn USCIS Ihre Statusänderung nicht mindestens 15 Tage vor dem Datum des Programmbeginns auf Ihrem Formular I-20 genehmigt hat, wenden Sie sich an den DSO an Ihrer neuen Schule. Wenn USCIS Ihrem Antrag auf Statusänderung vor Beginn des Unterrichts nicht stattgibt, müssen Sie die Teilnahme verschieben und bis zum nächsten Semester warten, um Ihr Studium an der Schule im F- oder M-Status zu beginnen.
Bitte beachten Sie, dass Sie einen gültigen Nichteinwanderungsstatus beibehalten müssen, solange Ihr Antrag auf Statusänderung auf Formular I-539 anhängig ist.
Wir empfehlen allen Studenten und Studieninteressierten, eng mit ihrem DSO zusammenzuarbeiten, um den Zeitpunkt der Beantragung der Statusänderung und der Einschreibung in einen Studiengang zu koordinieren.
Hinweis: Wenn Sie ein M-1-Student sind, können Sie nicht in den F-Status wechseln, solange Sie sich in den Vereinigten Staaten aufhalten.
Was ist, wenn ich eine Lücke im Status habe?
Wenn Ihr aktueller Nichteinwanderungsstatus mehr als 30 Tage vor dem Startdatum Ihres F-1- oder M-1-Programms abläuft und Sie bis zu Ihrem Startdatum in den Vereinigten Staaten bleiben möchten, müssen Sie eine Möglichkeit finden, den Status bis zu dem Datum zu erhalten, das 30 Tage vor dem Startdatum Ihres Programms liegt („die Lücke überbrücken“). In den meisten Fällen müssen Sie ein separates Formular I-539 einreichen, um eine Verlängerung Ihres derzeitigen Status oder einen Wechsel in einen anderen Nichteinwanderungsstatus zu beantragen, zusätzlich zu Ihrem anderen Antrag auf Wechsel in den Studentenstatus (Formular I-539). Wenn Sie diesen separaten Antrag nicht vor Ablauf Ihres Status stellen, wird USCIS Ihren Antrag auf Formular I-539 für den Wechsel in den F-1 oder M-1 Status ablehnen. Bitte überprüfen Sie weiterhin die Bearbeitungszeiten des USCIS, während Ihr Antrag auf Änderung des Status auf Formular I-539 anhängig ist, um festzustellen, ob Sie einen Antrag auf Verlängerung oder Änderung Ihres Nichteinwanderungsstatus stellen müssen.
- Bitte beachten Sie, dass sich aufgrund der Bearbeitungszeiten der Beginn Ihres F-1- oder M-1-Programms auf das folgende akademische Semester verschieben kann, weil USCIS über Ihren Antrag auf Statusänderung (Formular I-539) nicht vor dem ursprünglich geplanten Beginn Ihres F-1- oder M-1-Programms entschieden hat. In diesem Fall müssen Sie den Status bis zu dem Datum erhalten, das 30 Tage vor Ihrem neuen Programmstart liegt. Wenn Sie bereits ein I-539 zur Überbrückung der ursprünglichen Lücke eingereicht hatten, müssen Sie möglicherweise ein weiteres I-539 zur Überbrückung der neuen Lücke einreichen.
Da es sich bei der Verlängerung oder Änderung des Nichteinwanderungsstatus zur Überbrückung der Lücke und dem Wechsel in den F-1- oder M-1-Status um zwei verschiedene Leistungen handelt, müssen Sie für jeden Antrag eine separate Gebühr entrichten. Siehe hierzu das User Fee Statute, 31 U.S.C. § 9701.
Ausreise aus den Vereinigten Staaten, um ein F-1 oder M-1 Student zu werden
Sie können eine konsularische Bearbeitung in Betracht ziehen, wenn Sie besorgt sind, dass Ihr Nichteinwanderungsstatus innerhalb von 30 Tagen nach Beginn Ihres Programms (das wie oben beschrieben aufgeschoben werden kann) aufrechterhalten wird oder Sie aus anderen Gründen nicht berechtigt sind, Ihren Status in den Vereinigten Staaten zu ändern. Sie müssen Folgendes tun:
- Bewerben Sie sich bei einer SEVP-zertifizierten Schule und erhalten Sie deren Zusage.
- Erhalten Sie ein neues Erstformular I-20 von Ihrem designierten Schulbeamten (DSO).
- Bezahlen Sie die SEVIS-Gebühr I-901.
- Beantragen Sie bei einem US-Konsulat oder einer US-Botschaft ein F-1- oder M-1-Visum, um in die Vereinigten Staaten zu reisen und als Student zugelassen zu werden.
- Wenn Sie aus einem Land kommen, in dem kein Visum erforderlich ist, wie z. B. Kanada, können Sie sich direkt zu einem US-Einreisehafen oder einer US-Vorabfertigungsstelle begeben und die Zulassung in die Vereinigten Staaten als F-1- oder M-1-Student beantragen.
- Wenn Sie von einem Einwanderungsbeamten als F-1- oder M-1-Student zugelassen wurden, können Sie Ihr Studium beginnen.
Weitere Informationen über die konsularische Bearbeitung finden Sie auf der Reiseseite des Außenministeriums. Informationen zum SEVP finden Sie auf der Seite des ICE Student and Exchange Visitor Program oder auf der Seite des DHS Study in the States.