Wenn Sie planen, im Ausland als unabhängiger Auftragnehmer zu arbeiten, unterliegen Sie der Selbstständigensteuer auf Ihr freiberufliches Einkommen, genauso wie Sie es tun würden, wenn Sie in den USA selbstständig wären. Um sicherzugehen, dass Sie nicht zu viel zahlen, lesen Sie unseren Leitfaden zur Vermeidung der Selbstständigensteuer bei der Arbeit im Ausland.
- Was ist die US-Selbstständigensteuer?
- Wie Sie Ihr Unternehmen so strukturieren, dass eine überhöhte Steuer auf Selbständigkeit vermieden wird
- Kann ich mit einer ausländischen LLC die Selbstbeschäftigungssteuer vermeiden?
- Wollen Sie die Steuer auf die Selbstständigkeit minimieren? Planen Sie im Voraus
- Let Greenback Handle Your Expat Self-Employment Taxes
Was ist die US-Selbstständigensteuer?
Die Selbstständigensteuer setzt sich aus Sozialversicherungsabgaben (12,4 %) und Medicare-Steuern (2,9 %) zusammen und wird auf Ihr Netto-Selbstständigeneinkommen erhoben, auch wenn dieses Einkommen im Rahmen des Foreign Earned Income Exclusion (FEIE) vollständig von der regulären Einkommensteuer ausgenommen ist. Wenn Sie für einen US-Arbeitgeber arbeiten, zahlen Sie die Hälfte der 15,3 %, und Ihr Arbeitgeber übernimmt die andere Hälfte. Wenn Sie selbständig sind, sind Sie sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber und zahlen daher die vollen 15,3 %.
Wie Sie Ihr Unternehmen so strukturieren, dass eine überhöhte Steuer auf Selbständigkeit vermieden wird
Abhängig von Ihrer Unternehmensstruktur können Sie Ihre Steuerlast auf Selbständigkeit möglicherweise minimieren. Als Freiberufler haben Sie möglicherweise eine LLC (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) gegründet, um Ihr Unternehmen zu betreiben. Eine US-LLC mit einem einzigen Eigentümer wird steuerlich nicht als eigenständige Einheit behandelt. Die Einnahmen und Ausgaben werden in Anlage C Ihrer Steuererklärung angegeben, und das Nettoeinkommen unterliegt der Steuer auf selbständige Erwerbstätigkeit.
Sie können sich jedoch dafür entscheiden, dass Ihre LLC wie eine Kapitalgesellschaft behandelt wird (durch Einreichung des Formulars 8832), und sich dann dafür entscheiden, dass Ihre LLC als S-Corporation behandelt wird (durch Einreichung des Formulars 2553). Sie führen Ihre Geschäfte über die S-Corporation, wobei die Kunden an die S-Corporation und nicht an Sie persönlich zahlen. Ein Eigentümer einer S-Corporation hat zwei Arten von Einkünften aus der S-Corporation: Gehalt und Ausschüttungen. Der Gehaltsanteil unterliegt der Sozialversicherungs- und Medicare-Steuer (wobei die Hälfte vom Arbeitgeber, hier der S-Corporation, und die andere Hälfte vom Arbeitnehmer (Ihnen) gezahlt wird). Der Anteil der Ausschüttungen unterliegt jedoch nicht der Sozialversicherungssteuer und der Medicare-Steuer. Auch wenn die Versuchung groß ist, den als Ausschüttung gezahlten Betrag zu maximieren und den als Gehalt gezahlten Betrag zu minimieren, sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass die Inhaber von S-Corporations eine „angemessene Vergütung“ als Gehalt beziehen müssen, da sie sonst den Zorn des IRS riskieren. Beachten Sie, dass Ihr S-Corporation-Gehalt zwar für den Ausschluss von ausländischem Erwerbseinkommen in Frage kommt, die Ausschüttungen jedoch nicht als „Erwerbseinkommen“ gelten und nicht für den Ausschluss in Frage kommen.
Kann ich mit einer ausländischen LLC die Selbstbeschäftigungssteuer vermeiden?
Eine Alternative zur Gründung einer US-LLC, die den Status einer S-Corporation wählt, ist die Gründung einer ausländischen LLC. Für US-Steuerzwecke wird eine ausländische LLC nicht automatisch als „disregarded entity“ behandelt – stattdessen gilt sie standardmäßig als ausländische Kapitalgesellschaft, sofern keine andere Klassifizierung gewählt wird. Wenn Sie Ihre Geschäfte über eine ausländische LLC abwickeln, unterliegt Ihr Gehalt, das von der ausländischen LLC gezahlt wird, nicht der US-Sozialversicherung und der Medicare-Steuer. Außerdem käme es für den FEIE in Frage. Bei einer ausländischen Kapitalgesellschaft müsste jedoch wahrscheinlich das Formular 5471 eingereicht werden, was kompliziert sein kann, und alle Einkünfte, die nicht als Gehalt ausgezahlt werden, können einer anderen Steuer unterliegen (GILTI oder globales, immaterielles, niedrig besteuertes Einkommen).
Wollen Sie die Steuer auf die Selbstständigkeit minimieren? Planen Sie im Voraus
Es gibt kein Patentrezept, wie Sie die Zahlung von Steuern auf selbständige Erwerbstätigkeit vermeiden können, wenn Sie im Ausland arbeiten. Mit einer sorgfältigen Planung können Sie die Belastung jedoch möglicherweise minimieren. Unabhängig davon, ob Sie eine S-Corporation oder eine ausländische LLC gründen, ist es von entscheidender Bedeutung, dass Sie akribische Aufzeichnungen über die Aktivitäten Ihres Unternehmens führen, damit Sie am Ende des Jahres genaue Finanzunterlagen vorlegen können. Außerdem sollten Sie sich unbedingt professionell beraten lassen, bevor Sie sich für eine der beschriebenen Strukturen entscheiden, da es detaillierte Anforderungen und andere (sowohl steuerliche als auch nicht steuerliche) Aspekte zu berücksichtigen gibt.
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